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Hochschulwahlen

Bitte reicht eure Wahlvorschläge ein!

Alle Studierenden sind aufgefordert, in der Zeit vom 22. April bis zum 6. Mai 2024 ihre Wahlvorschläge einzureichen. Das ist wichtig, denn: Nur wer in einen gültigen Wahlvorschlag aufgenommen ist, kann auch gewählt werden!
 

Wie das geht? So:

  • Wahlvorschläge müssen bei der Wahlleitung oder beim Wahlamt auf den hierfür zur Verfügung gestellten Formblättern, getrennt nach Kollegialorganen (Senat, Fakultätsrat, studentischer Konvent) eingereicht werden.
  • Ein Wahlvorschlag muss die Namen und Vornamen der Bewerberinnen und Bewerber sowie die jeweilige Fakultät, der sie angehören, enthalten. Soweit es zur eindeutigen Kennzeichnung erforderlich ist, ist auch das Geburtsdatum zu nennen. Darüber hinaus kann die Zugehörigkeit zu einer Vereinigung sowie das Studienfach angegeben werden. Dem Vorschlag soll eine kurzgefasste Gesamtbezeichnung gegeben werden. Weitere Angaben darf der Wahlvorschlag nicht enthalten.
  • Mit dem Wahlvorschlag ist die schriftliche Einverständniserklärung der in ihm genannten Bewerberinnen und Bewerber zur Kandidatur auf diesem Wahlvorschlag vorzulegen. Bewerberinnen und Bewerber dürfen für eine Wahl zu einem Organ nur auf einem Wahlvorschlag, und zwar nur einmal, genannt werden.
  • Ein Wahlvorschlag für die Wahl der Vertreterinnen und Vertreter im Senat oder im studentischen Konvent muss von mindestens zehn Personen, ein Wahlvorschlag für die Wahl der Vertreterinnen und Vertreter im Fakultätsrat muss von mindestens fünf Personen durch eigenhändige Unterschrift unterzeichnet werden, die für die jeweilige Wahl in der jeweiligen Gruppe wahlberechtigt sind.
  • Es kann anstelle der Unterschriften auf dem Wahlvorschlagsformular auch jede einzelne Kandidatin bzw. Kandidat und jede einzelne Unterstützerin bzw. Unterstützer auf den hierfür zur Verfügung gestellten Formularen „Einverständniserklärung zur Kandidatur" bzw. „Einverständniserklärung zur Unterstützung" unterzeichnen.
  • Das ausgefüllte Wahlvorschlagsformular ist dann zusammen mit den gesammelten, unterschriebenen Formularen zur Kandidatur und zur Unterstützung fristgerecht beim Wahlamt einzureichen.

Was wählen wir?

Gewählt werden die Vertreterinnen und Vertreter der Gruppe der Studierenden in den sogenannten Kollegialorganen - also diejenigen Studierenden, die euch ab Oktober 2024 im Senat, in den Fakultätsräten und im studentischen Konvent vertreten sollen.

Wann wird gewählt?

Die Hochschulwahlen selbst werden in der Zeit vom 12. bis zum 19. Juni 2024 durchgeführt. Die Wahlen finden in elektronischer Form statt, auf folgender Webseite wir dann der Zugang zum Wahlportal aktiviert sein: https://go.ur.de/hochschulwahlen

Wo finde ich weitere Infos zur Wahl?

Weitere Infos sowie den rechtssicheren Text "Wahlausschreiben zu den Hochschulwahl 2024" findet ihr unter

https://go.ur.de/hochschulwahlen.

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