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Schritte zur Anerkennung vor Abreise

Wenn Sie einen Teil ihres Studiums im Ausland absolvieren und an der Gastuniversität erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen an der UR einbringen möchten, sollten Sie bedenken, dass der Anerkennungsprozess bereits vor Ausreise beginnt.


1. Kurswahl

Über das Kursangebot der Gasthochschule informieren Sie sich im aktuellen Online-Vorlesungsverzeichnis (so dieses noch nicht publiziert ist, im Kurskatalog des Vorjahres). Oftmals finden Sie das Kursangebot für Austauschstudierende über die Website des International Office der Gastinstitution.

Empfehlungen, welche Leistungen im Ausland erworben und an der UR anerkannt werden können, finden Sie auf den Seiten der Fakultät bzw. des Instituts der jeweiligen Fachrichtung. Ansprechpersonen sind hier die Studiengangskoordinator:innen.

Studierende der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät können bereits anerkannte Kurse der Vorjahre im Online-Auslandstool einsehen.

Auf GRIPS können Sie die Erfahrungsberichte früherer Teilnehmer:innen am Austauschprogramm als Informationsquelle zum Thema Anerkennung nutzen.

International Office: Erfahrungsberichte


Unabhängig davon, wie viele Kurse Sie einbringen wollen, gibt es folgende Richtwerte für die Kursbelegung im Ausland:

  • Europa: 30 ECTS pro Semester
  • Übersee: Hier sind die Vorgaben der Partnerhochschule zu beachten (i.d.R. 3-4 Kurse pro Semester, je nach Studienniveau)

2. Kursplanung und Anerkennung

Digitales Kursplanungsformular (KPF)

Die Möglichkeit der Anerkennung der ausländischen Kurse für das Regensburger Studienprogramm klären Sie vor Abreise mit den zuständigen Fachvertreter:innen bzw. Modulverantwortlichen. Dies erfolgt mithilfe eines Kursplanungsformulars.

Zum akademischen Jahr 2024/25 wird die Planung des Kursprogramms von der Papierversion auf ein digitales Kursplanungsformular (KPF) umgestellt. Im Online-Portal (LUCOM) erstellen die Studierenden ihr Kursprogramm und die geplanten Anerkennungen, welche von den zuständigen Modulverantwortlichen bzw. Fachvertreter:innen genehmigt im digitalen Formular genehmigt werden müssen.


Bitte nutzen Sie die folgende Anleitung zur Erstellung des digitalen Kursplanungsformulars, um potenzielle Fehler zu vermeiden.

Informationen zur Erstellung des Kursplanungsformulars

zum digitalen Kursplanungsformular (LUCOM-System)


Kontakt

Wenn Sie Schwierigkeiten beim Erstellen des Kursplanungsformulars haben oder auf technische Probleme stoßen, kontaktieren Sie bitte Frau Schäfer im International Office.

Viktoria Schäfer: viktoria.schaefer@ur.de ,Tel. 0941-943 5543

Inhaltliche Fragen zur Anerkennung richten Sie an die entsprechenden Modulverantwortlichen bzw. Fachvertreter:innen.


Notwendige Informationen für die Erstellung des KPF :

  1. Informationen zu den ausgewählten Kursen an der Gastuni: Veranstaltungstitel, ggf. Kursnummer, möglichst detaillierte Kursbeschreibung (d.h. Veranstaltungsart, Inhalte, Lernziele, zu erbringende Leistungen, Leistungspunkte, Semesterwochenstunden), etc.
  2. Entsprechende Studien-/Prüfungsleistungen im Studiengang an der UR, die anerkannt werden soll (vgl. Modulkatalog des jeweiligen Studiengangs)
  3. Zuständige Fachvertreter:innen bzw. Modulverantwortliche, die die Anerkennung genehmigen. Beachten Sie hier bitte die Hinweise auf der Seite Fächerinformationen und die Informationen auf den Seiten der jeweiligen Fachbereiche. Studierende der Wirtschaftswissenschaften erhalten in der WiWi-Übersicht Informationen bezüglich der Zuständigkeiten für die Kursgenehmigung.

Fächerinformationen

WiWi-Übersicht (Zuständigkeiten)


Was mache ich, wenn vor Ausreise keine Kursbeschreibungen erhältlich sind?

Kann vor Beginn des Auslandsstudiums aufgrund fehlender oder nicht ausreichender Kursbeschreibung die Anerkennungsfähigkeit einer Auslandsleistung nicht bestätigt werden, können Sie diese Leistung im Wahlbereich oder den freien Leistungspunkten einbringen. Alternativ können Sie unmittelbar nach Studienbeginn im Ausland die erforderlichen Informationen beibringen und die Anrechnungsfähigkeit der erworbenen Leistung von dem jeweiligen Fachvertreter per E-Mail prüfen und bestätigen lassen.


3.1 Erasmus+/Europa - Learning Agreement (LA)

Welche Version des Learning Agreements?

Die aktuelle Erasmus+ Programmgeneration macht digitale Learning Agreements verpflichtend, sogenannte Online Learning Agreements (OLA). Es kann hier jedoch noch zu Problemen beim Datenaustausch mit den Partnerinstitutionen kommen, sodass auf das bisherige pdf-Learning-Agreement zurückgegriffen werden muss.

Nach der Nominierung an der Gastinstitution informiert Sie das UR International Office darüber, welche Version des Learning Agreements (OLA oder pdf) Sie ausfüllen müssen.

WICHTIG: Studierende, die einen Austauschaufenthalt in UK oder der Schweiz planen, verwenden bitte die pdf-Version des Learning Agreements.



A) Online Learning Agreement

Als Studierende der UR erstellen Sie Ihr digitales Learning Agreement in unserem Studierendenportal (MoveON). Bitte nutzen Sie hierfür keine anderen Portale und informieren Sie uns, sollte die Partnerinstitution verlangen, dass Sie ein anderes Portal für die Erstellung des Online Learning Agreements (OLA) verwenden.

Studierendenportal (MoveON)

1. OLA-Formular: Sobald Sie alle notwendigen Unterschriften auf ihrem Kursplanungsformular eingeholt haben, übertragen Sie die Kurse in das OLA-Formular (Lernvereinbarung). Wir haben eine detaillierte Anleitungen zum Ausfüllen des Formulars erstellt. Lesen Sie sich die pdf-Datei bitte aufmerksam durch und schauen Sie sich das Video vor dem Ausfüllen des OLAs unbedingt an.

Eingabe der Lernkomponenten im OLA-Portal (pdf)

Video: Online Learning Agreement

Sind alle Lernkomponenten an der Gastinstitution und an der Heimatuniversität vollständig eingetragen, speichern und genehmigen Sie das OLA.

2. LA-Koordinator:in: Nun verständigen Sie Ihren Learning Agreement Koordinator bzw. Koordinatorin per E-Mail und bitten sie bzw. ihn, das OLA ebenfalls zu genehmigen. Es ist zwingend erforderlich, dass Sie dieser E-Mail das Kursplanformular (pdf-Datei, die aus dem digitalen Kursplanungsformular generiert werden kann) mit allen notwendigen Genehmigungen anhängen bzw. dieses dem/der LA-Koordinator:in auf andere Art zukommen lassen. Ohne das Kursplanformular kann das Learning Agreement nicht genehmigt werden.
Für europäische Universitäten können Sie in der Suchmaschine des International Office nachsehen, wer der oder die zuständige Koordinator:in ist.

Suchmaschine des International Office

3. Weg des OLA an die Partneruni: Sobald das OLA vom LA-Koordinator bzw. Koordinatorin genehmigt wurde, wird es an die Partneruniversität zur Genehmigung weitergeleitet. Sie als Studierende:r erhalten diesbezüglich eine automatische Benachrichtigung.
Sollte Ihr:e LA-Koordinator:in Änderungen im OLA vornehmen, werden Sie ebenfalls vom System (MoveON) benachrichtigt und müssen das OLA in diesem Fall nochmals genehmigen, bevor es an die Gastinstitution geht.



B) pdf-Version (Learning Agreement)

1. LA-Formular: Sobald Sie alle notwendigen Genehmigungen in Ihrem digitalen Kursplanungsformular eingeholt haben, übertragen Sie die Kurse in das LA-Formular (pdf) und füllen dieses am PC aus. Beachten Sie bitte unbedingt die Datei "Hinweise zum Learning Agreement" und vergessen Sie nicht das Learning Agreement zu unterschreiben. Wir haben eine detaillierte Video-Anleitung zum Ausfüllen des pdf-Formulars für Sie erstellt.

Formularvorlage: Learning Agreement (pdf)

Hinweise zum Learning Agreement

Video: PDF-Learning Agreement

2. LA-Koordinator:in: Das ausgefüllte und von Ihnen unterzeichnete Learning Agreement lassen Sie nun zusammen mit dem Kursplanformular (pdf-Datei, die aus dem digitalen Kursplanungsformular generiert werden kann) der bzw. dem LA-Koordinator:in zukommen. Ohne das Kursplanformular kann das Learning Agreement nicht genehmigt werden. Wer ihr:e LA-Koordinator:in ist, entnehmen Sie bitte der IO Suchmaschine.

Suchmaschine des International Office

3. Weg des LA an die Partneruni: Das Learning Agreement ist entweder mit den Bewerbungsunterlagen an die Partnerhochschule mitzuschicken bzw. hochzuladen oder wird im Juni vom UR International Office an die Partner geschickt.


3.2 Übersee - Kursplanungsformular

Für Aufenthalte in Übersee reicht das genehmigte Kursplanungsformular aus. Ein separates Learning Agreement ist nicht zusätzlich nötig.

Bitte führen Sie in dem Kursplanungsformular alle Kurse auf, die Sie belegen werden,  unanbhängig davon, ob eine Anerkennung geplant ist.



  1. UR International Office

Wege ins Ausland

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Grafik: Wege ins Ausland

                                 

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