Nationale Forschungsdateninfrastruktur: Programm- und Antragsunterlagen für die zweite Förderphase
Deadline: 18. Juni 2024
Bund und Länder haben im November 2018 den Aufbau einer Nationalen Forschungsdateninfrastruktur (NFDI) beschlossen. Die NFDI wird in einem wissenschaftsgeleiteten Prozess als vernetzte Struktur eigeninitiativ agierender Konsortien aufgebaut und zielt auf die Etablierung und Fortentwicklung eines übergreifenden Forschungsdatenmanagements sowie auf die Steigerung der Effizienz des gesamten Wissenschaftssystems ab. Seit Förderbeginn im Oktober 2020 kamen im Zuge von drei Ausschreibungsrunden insgesamt 27 Konsortien in die Förderung. Die neun geförderten Konsortien der ersten Ausschreibungsrunde haben zum Ende der ersten Förderperiode die Möglichkeit, sich um Förderung für weitere fünf Jahre zu bewerben, wobei der Fokus auf der Konsolidierung liegen soll. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) verantwortet den Auswahl-, Begutachtungs- und Bewertungsprozess für die Förderanträge.
Die aktuelle Bund-Länder-Vereinbarung zur NFDI läuft am 31. Dezember 2028 und damit vor dem Ende der zweiten Förderphase der Konsortien aus. Die Anträge auf Fortsetzung der Förderung sollen dennoch einen Zeitraum von fünf Jahren umfassen. Die Konsortien werden gebeten, bei ihren Mittelkalkulationen für die Jahre ab 2029 zunächst von der Annahme auszugehen, dass die insgesamt zur Verfügung stehenden Mittel pro Jahr für alle Konsortien in der NFDI auf einem ähnlichen Niveau liegen werden wie in den Jahren 2019 bis 2028.
Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) wird bei der Entscheidung über die Fortsetzungsanträge, soweit es die beantragten Mittel betrifft, in einem ersten Schritt nur über den Zeitraum entscheiden, der durch die aktuelle Vereinbarung zwischen Bund und Ländern abgedeckt ist. Sollten Bund und Länder auch über das Jahr 2028 hinaus Mittel zur Förderung von Konsortien in der NFDI zur Verfügung stellen, werden die von den Konsortien für diese Jahre beantragten Mittel abhängig von der zur Verfügung stehenden Gesamtsumme einer erneuten Prüfung unterzogen.
Sofern ein Konsortium aufgrund einer negativen Bewertung des Fortsetzungsantrags durch das NFDI-Expertengremium nicht weiter gefördert wird, ist eine degressive, auf zwei Jahre begrenzte Auslauffinanzierung vorgesehen. Ein Konsortium erhält dann in den ersten 12 Monaten nach Auslaufen der regulären Förderung bis zu 70 Prozent und in den Monaten 13 bis 24 bis zu 40 Prozent der dem Konsortium für das jeweils vorletzte Haushaltsjahr der regulären Förderung bewilligten Mittel.