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SFA - Italienisch

Kursangebot

Unsere semesterbegleitenden Kurse beginnen in der Regel in der ersten Vorlesungswoche. 

Unser Sprachkursangebot finden Sie im Vorlesungsverzeichnis "SPUR" unter:

► Angebot für Hörer aller Fakultäten

► Veranstaltungen des Zentrums für Sprache und Kommunikation (ZSK)

► Studienbegleitende Fremdsprachenausbildung (SFA)

► Sprachkurse

► Italienisch


Einstufung

Nachweis von Vorkenntnissen

Für die endgültige Zulassung zu einem Kurs ist aufgrund der UNIcert-Prüfungsordnung im Hinblick auf die Qualitätssicherung eine Sprachstandsfeststellung bzw. ein Einstufungstest obligatorisch (Ausnahme: Anfängerkurse).

Wer innerhalb der vorgegebenen Fristen seine Vorkenntnisse nicht nachweisen kann, darf am Kurs nicht teilnehmen.


Wodurch können diese Vorkenntnisse nachgewiesen werden?

Durch:

Wann und wie werden die Vorkenntnisse überprüft?

  • Elektronisch, vor der Platzvergabe, vor Kursbeginn.
  • Wenn kein Nachweis der Vorkenntnisse gefunden wird, werden die Teilnehmer per E-Mail dazu aufgefordert, am Nachholtermin des Einstufungstests teilzunehmen.
  • Die Kursteilnehmer brauchen daher die Nachweise ihrer Vorkenntnisse (Scheinkopien, Einstufungstestergebnis, anerkannter externer Leistungsnachweis) zur ersten Kurssitzung nicht mitzubringen.

Anerkennung externer Leistungsnachweise:

Welche externe Leistungsnachweise können anerkannt werden?

  • International anerkannte Sprachenzertifikate:
  • erfolgreich besuchte Kurse von Fakultäten der Universität Regensburg sowie von anderen deutschen bzw. ausländischen Hochschulen
  • gegebenenfalls andere externe Leistungsnachweise (Einzelprüfung)
  • das Abiturzeugnis wird als externer Leistungsnachweis nicht anerkannt!

Wie läuft das Anerkennungsverfahren?

  • Die Anerkennung für den direkten Zugang zu einem Kurs (Befreiung vom Einstufungstest) per E-Mail an info.italienisch@ur.de baldmöglichst, jedoch spätestens eine Woche vor Kursbeginn beantragen.
  • Ein nachträgliches Einreichen - spätestens eine Woche nach Vorlesungsbeginn - ist in Ausnahmefällen möglich.
  • Dem Antrag einen Scan des externen Leistungsnachweises beilegen.

Dabei beachten, dass:

  • Abiturzeugnisse
  • Sprachenzertifikate ohne Angabe der GeR-Stufe
  • Teilnahmebescheinigungen an Kursen ohne Abschlussprüfung

nicht anerkannt werden können, da sie für die Einstufung nicht aussagekräftig sind.


Einstufungstests

Wann finden die Einstufungstests statt?

3 Termine pro Semester:

  • In der letzten Woche der vorlesungsfreien Zeit, am Montag (vor Ende des Anmeldezeitraums)
  • In der letzten Woche der Vorlesungszeit, am Freitag
  • Am Ende der ersten Vorlesungswoche, am Freitag (Nachholtermin nur für Nachrücker)

Gültigkeit des Einstufungstest

Der Einstufungstest ist zwei Semester gültig. (z.B. WiSe 21/22 und SoSe 22)

Termine

Wann erfährt man das Ergebnis des Einstufungstests?

  • Nach Abgabe des Einstufungstests werden die Ergebnisse sofort ausgewertet und der zu besuchende Kurs angezeigt. Eine Anmeldung zum Kurs ist noch möglich.

Welches Testformat wird verwendet?

Es handelt sich um einen schriftlichen Test.
Er besteht aus 4 Lückentexten mit jeweils 40 Lücken, für die insgesamt 40 Minuten Bearbeitungszeit zur Verfügung stehen. In den Lücken sind vorgegebene Wörter im Text sinnvoll zu vervollständigen. Hierbei wird immer die Hälfte der Buchstaben des Wortes vorgegeben und die 2. Hälfte (+1) muss in die Lücke eingetragen werden (z.B. Hu [nd] und Ka [tze] ). Mit diesen Lücken sollen bestimmte Grammatik- und Wortschatzkenntnisse überprüft werden (in Anlehnung an der Progression bei den eingesetzten Lehrbüchern).

Verwendung des Einstufungstests:

Der Einstufungstest wird in Anlehnung am aktuell eingesetzten Lehrmaterial konzipiert und wird daher ausschließlich zum internen Zweck der Zulassung zu Kursen der SFA eingesetzt. Er kann weder als Nachweis über eine Niveaustufe nach GeR genutzt werden noch in einen Schein für den erfolgreichen Abschluss eines Kurses umgewandelant werden.

Anmeldeverfahren zum Einstufungstest:

Anmeldung

Die Anmeldung zu den Einstufungstests der Studienbegleitenden Fremdsprachenausbildung (SFA) erfolgt über SPUR  . Sie finden diese im Vorlesungsverzeichnis unter:

  • Angebot für Hörer aller Fakultäten
  • Veranstaltungen des Zentrums für Sprache und Kommunikation (ZSK)
  • Studienbegleitende Fremdsprachenausbildung (SFA)
  • Sprachkurse / Einstufungstests

Infos für OTH-Studierende, Gasthörer und UR-Bedienstete:

Die Anmeldung für OTH-Studierende sowie Gasthörer erfolgt ebenfalls über SPUR nach einer vorherigen Registrierung als "Bewerber". OTH-Studierende geben beim Registriervorgang unbedingt die studentische Mailadresse an. Eine Kurzanleitung zur Registrierung in SPUR finden Sie hier.

UR-Bedienstete können sich nur über die info-Mailadressen der jeweiligen Sprachen anmelden (z.B. info.italienisch@ur.de).

Sollten Sie hierzu Fragen haben oder Hilfe benötigen, füllen sie bitte die Checkliste aus und senden Sie diese zusammen mit Ihrer Problembeschreibung an epruefung@rz.uni-regensburg.de.


Anmeldung und Abmeldung

Kursabschlussprüfungen

Teilnahmevoraussetzung

Wenn Sie mindestens 75% der Kurszeit anwesend waren, können Sie an der Abschlussprüfung eines Kurses teilnehmen.


Anmeldung zu der Kursabschlussprüfung

Eine Anmeldung über FlexNow ist nicht möglich.

In der Regel ist keine gesonderte Anmeldung zum regulären Prüfungstermin nötig, bzw. die Anmeldung erfolgt direkt im Kurs .


Ausweichtermin für die elektronischen Prüfungen

Jedes Semester wird am Ende der letzten Vorlesungswoche ein Ausweichtermin (Sammeltermin) für die Studierenden, die am regulären Prüfungstermin nicht teilnehmen können angeboten. Dieser Ausweichtermin ist auch für Studierende gedacht, die an der Abschlussklausur im vorherigen Semester nicht teilnehmen konnten bzw. durch die Prüfung durchgefallen sind.

Ausweichtermin Fr. 09.02.2024
Uhrzeit 12 - 14 Uhr
Raum SG 5.12 (Sammelgebäude; 5. Stock)


Die Anmeldung zum Ausweichtermin erfolgt über ein Formular. Nachweise können gegebenenfalls angefordert werden.


Wiederholungsprüfungen

Wenn Sie an der Abschlussprüfung des von Ihnen besuchten Kurses nicht teilnehmen konnten bzw. durch die Prüfung durchgefallen sind, können Sie die Prüfung auf Antrag innerhalb von 6 Monaten nachschreiben, ohne den Kurs erneut zu besuchen.

Mögliche Termine:

  • Klausurtermin eines Intensivkurses in der vorlesungsfreien Zeit
  • Ausweichtermin für elektronische Prüfungen
  • Am Ende des entsprechenden Kurses im folgenden Semester
  • Nachschreiben der Prüfung an einem Extra-Termin ist nur in Notfällen möglich bzw. wenn der Schein unbedingt noch in dem Semester eingereicht werden muss

Eine Wiederholung der Abschlussklausur zur Notenverbesserung ist aber nicht möglich!


Scheine und Zertifikate

Durch den Besuch der Italienisch-Kurse der SFA können Sie folgende Nachweise erwerben:


Schein

Ein Schein mit Note und Leistungspunkten (ECTS) wird ausgestellt, wenn

  • alle geforderten Leistungen erbracht wurden,
  • die Anwesenheitspflicht (mindestens 75%) erfüllt wurde.

Scheine werden für UR-Studierende, für OTH-Studierende sowie für Gasthörer:innen ausgestellt.


Bedienstete der UR, die einen Kurs im Rahmen einer Fortbildung belegt haben und die nicht als Gasthörer:in eingeschrieben sind, erhalten statt eines Scheins eine Bestätigung der Teilnahme.


Teilnahmebescheinigung (bis einschließlich SoSe 2023)*

Eine Teilnahmebescheinigung (ohne Note, ohne ECTS) kann ausgestellt werden, wenn

  • die Anwesenheitspflicht (mindestens 75%) erfüllt wurde;
  • die geforderten Leistungen nicht / nicht vollständig erbracht wurden.

Teilnahmebescheinigungen können für UR-Studierende, für OTH-Studierende, für bei der Studentenkanzlei eingeschriebenen Gasthörer:innen sowie für Bedienstete der UR ausgestellt werden.

* Bitte beachten Sie, dass die Möglichkeit, eine Teilnahmebescheinigung zu erhalten, ab dem Wintersemester 2023/24 entfällt.


Zertifikat (UNIcert®)

Für Italienisch können UNIcert®-Zertifikate für folgende Stufen erworben werden:

  • B1: UNIcert® I
  • B2: UNIcert® II

Informationen zu den UNIcert®-Zertifikaten finden Sie auf unserer UNIcert®-Seite.


Info Scheine, Teilnahmebescheinigungen und Zertifikate können während der Scheinausgabe abgeholt werden.


Kontakt

E-Mail: info.italienisch@ur.de
Telefon 0941 943-4901

Universität Regensburg
Zentrum für Sprache und Kommunikation
Lehrgebiet Studienbeleitende Fremdsprachenausbildung - Italienisch
Universitätsstraße 31
93053 Regensburg


Koordination

Koordinatorin

Linda Toffolo-Künnemann

Sammelgebäude, Zi. S 1.22

Telefon +49 (0)941 943-3639
E-Mail linda.toffolo@ur.de

Sprechstunde per Zoom oder in Präsenz: nach Vereinbarung


TEAMASSISTENZ (SFA II)

Britt Morawetz

Sammelgebäude, Zi. S 0.22

Telefon +49 (0)941 943-2496
E-Mail info.sfa2@ur.de

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Lehrkräfte


Lehrbeauftragte Für Italienisch

Alessandra Bianchi-Sieben

E-Mail alessandra.bianchi@ur.de


Lehrbeauftragte Für Italienisch

Eva Eckert

E-Mail eva.eckert@ur.de


Lehrbeauftragte für Italienisch

Carla Figliozzi

E-Mail carla.figliozzi@ur.de


Lehrbeauftragte für Italienisch

Chiara Muratorio Leonetti

E-Mail chiara.muratorio@ur.de


lehrbeauftragte für Italienisch

Federica Rapposelli, M.A.

E-Mail federica.rapposelli@ur.de


Lektorin Für Italienisch

Linda Toffolo-Künnemann, M.A.

Sammelgebäude, Zi. S 1.22

Telefon +49 (0)941 943-3639
E-Mail linda.toffolo@ur.de

Sprechstunde per Zoom oder in Präsenz: nach Vereinbarung



Info  

Termine und Informationen zur Scheinausgabe werden hier veröffentlicht.

Sie erhalten keine separate Benachrichtigung per E-Mail bzgl. Scheinabholung.

Prüfungsergebnisse dürfen weder telefonisch noch per E-Mail mitgeteilt werden.


  1. Universität Regensburg