Zu Hauptinhalt springen

FAQs

Studiendekan der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften

Informationen des Studiendekans finden Sie auf dieser Seite.

Service Studienberatung

Häufig gestellte Fragen

ALLGEMEINES

Wo erfahre ich, wie das Studium (Bachelor, Master) abläuft?

Auf der Webseite zum Bachelor und Master befinden sich Studienpläne, die den typischen Ablauf des Bachelor-Studiums beschreiben. Das Bachelor-Studium ist in 2 Phasen eingeteilt. In der ersten Vorlesungswoche (sog. Bachelor-Einführungswoche) finden Einführungsveranstaltungen in die erste Studienphase statt. Jedes Jahr im November findet eine von der Fachschaft organisierte Informationsveranstaltung für die 2. Studienphase des Bachelor statt, die man im 3. Semester besuchen sollte.

Ich habe Fragen zur Bewerbung bzw. Zulassung zum Bachelor Betriebswirtschaftslehre/Volkswirtschaftslehre/Internationale Volkswirtschaftslehre/Wirtschaftsinformatik.

Bitte richten Sie Ihre Fragen an die dafür zuständige Studentenkanzlei.

Wie lauten die Öffnungszeiten der Studienberatung?

Die Öffnungszeiten der Studienberatung werden auf der Seite der Studienberatung veröffentlicht. Dies ist die erste Anlaufstelle. Auch die Fachschaft führt eine Fachstudienberatung durch.

Ich möchte von meiner jetzigen Hochschule an die Universität Regensburg in einen wirtschaftswissenschaftlichen Bachelorstudiengang wechseln. Ist dies im laufenden Studienbetrieb möglich, also zu einem höherem als dem ersten Fachsemester? Und was ist hierbei zu beachten?

Grundsätzlich ist ein Hochschulwechsel während des Bachelor- oder Masterstudiums nicht zu empfehlen. Wird dennoch ein Wechsel an die Uni Regensburg angestrebt, ist folgendes zu beachten:

Sie müssen sich bei der Studentenkanzlei um einen Studienplatz in einem höheren Fachsemester bewerben und hierfür auch zugelassen werden. Sollten Sie zugelassen werden, werden Sie zunächst ins erste Fachsemester eingeschrieben und nach eventueller Anerkennung bisheriger Studienleistungen in ein höheres Fachsemester eingestuft.

Rechtsgrundlage für die Anerkennung von Studienleistungen ist §12 der Prüfungsordnung. Eine Anerkennung von Kursen anderer Universitäten ist nur dann möglich, wenn die Gleichwertigkeit zu Regensburger Kursen festgestellt wird. Kurse anderer Universitäten sind gleichwertig, wenn Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen in Inhalt, Umfang und Anforderungen diesen entsprechen. Über diese Gleichwertigkeit entscheidet der Prüfungsausschuss. Dabei orientiert sich der Prüfungsausschuss am Votum des für den jeweiligen Kurs zuständigen Professors. Mit diesem klären Sie am Besten vorab, ob dieser Ihre Kurse anerkennt. Sollte dies der Fall sein, stellen Sie schriftlich einen Antrag auf Anerkennung von externen Prüfungsleistungen beim Prüfungssekretariat. Der Antrag auf Anerkennung externer Prüfungsleistungen kann erst gestellt werden, wenn Sie im jeweiligen Bachelor- oder Masterstudium an der Universität Regensburg eingeschrieben sind.

Beachten Sie zusätzlich die Grundlagen- und Orientierungsprüfung (siehe §16 Abs. 1 und 2)! Wenn Sie Kurse anderer Universitäten anerkannt bekommen haben, werden Sie ggf. ein oder mehrere Fachsemester hochgestuft. Die Prüfungsordnung fordert, dass nach zwei Semestern 36 ECTS aus den Quantitativen Grundlagen und den jeweiligen grundständigen Basismodulgruppen erbracht sein müssen!

Do you offer any bachelor or master programs in English?

All but one of the programs at the Faculty of Business, Economics and Management Information Systems are taught in German. You need some German language skills to be admitted. For more information, click here.

Selected courses are taught in English. More information (in particular for exchange students) can be found here. The M.Sc. Economics program is taught in English

Ich studiere BWL/VWL/Wirtschaftsinformatik im 2. Hauptfach oder Nebenfach und benötige den Nachweis für die Einführungsveranstaltung.

Die Einführungsveranstaltung findet immer in der ersten Vorlesungswoche des Wintersemesters statt und kann somit jedes Wintersemester absolviert werden. Für den Leistungsnachweis richten Sie Ihre Fragen an den Lehrstuhl, der die Veranstaltung durchführt.

Wo ist geregelt, welche Aufgaben der Studiendekan hat?

Die Aufgaben des Studiendekans sind in Art. 30 des Bayerischen Hochschulgesetzes (i.d.F. v. 23. Mai 2006, GVBl. S.259) festgelegt.

(1) Der Fakultätsrat wählt aus dem Kreis der Professoren und Professorinnen der Fakultät eine für Lehre und Studium beauftragte Person (Studiendekan oder Studiendekanin) für die Dauer von drei Jahren; Wiederwahl ist zulässig. Vorschlagsberechtigt sind Mitglieder des Fakultätsrats. Die Grundordnung kann die Wahl weiterer Studiendekane oder Studiendekaninnen vorsehen. Ist die Hochschule nicht in Fakultäten gegliedert, wählt der Senat einen Studiendekan oder eine Studiendekanin; die Sätze 1 bis 3 gelten entsprechend.

(2) Der Studiendekan oder die Studiendekanin

  1. wirkt darauf hin, dass das Lehrangebot den Prüfungs- und Studienordnungen entspricht, das Studium innerhalb der Regelstudienzeit ordnungsgemäß durchgeführt werden kann und die Studierenden angemessen betreut werden,
  2. ist verantwortlich für die Evaluation der Lehre unter Einbeziehung studentischer Bewertungen,
  3. berichtet dem Dekan oder der Dekanin regelmäßig und dem Fakultätsrat sowie der Hochschulleitung mindestens einmal im Semester über seine oder ihre Arbeit,
  4. erstattet dem Fakultätsrat jährlich in nicht personenbezogener Form einen Bericht zur Lehre (Lehrbericht),
  5. unterbreitet dem Dekan oder der Dekanin Vorschläge für die Verwendung der für die Lehre verfügbaren Mittel,
  6. soll in Berufungsverfahren zur pädagogischen Eignung von Bewerbern und Bewerberinnen Stellung nehmen.

(3) Im Lehrbericht sind die Situation von Lehre und Studium und die Organisation der Lehre darzustellen; in ihm ist auch über den jeweiligen Stand der Umsetzung von Zielvereinbarungen im Bereich der Lehre zu berichten. Der Lehrbericht enthält für den Berichtszeitraum auch Angaben über die Bewertung des Lehrangebots in den einzelnen Studiengängen durch die Studierenden, gegebenenfalls auch über externe Bewertungen.

(4) Die Hochschule ist verpflichtet, den Studiendekanen und Studiendekaninnen in angemessenem Umfang Mittel zur Erfüllung ihrer Aufgaben zur Verfügung zu stellen.

MASTER-BEWERBUNG

Welche Voraussetzungen müssen Bewerberinnen und Bewerber für einen Master-Studiengang an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften erfüllen?

Der verbindliche Wortlaut kann der Prüfungsordnung (§ 3 und § 4) entnommen werden. Eine Zusammenfassung der Zulassungskriterien finden Sie hier Die folgenden Angaben sind daher unverbindlich:

Erste Voraussetzung ist üblicherweise ein einschlägiger Hochschulabschluss, z.B. ein Bachelor im jeweiligen Studiengang (§3). Wer sich für den BWL-Masterstudiengang bewirbt, hat also meist einen BWL-Bachelor.

Zweite Voraussetzung ist die Durchschnittsnote dieses Hochschulabschlusses. Sie soll nach 150 abgelegten Kreditpunkten mindestens “gut” (2,50) sein (§4). Man kann sich somit schon im letzten Bachelor-Studiensemester mit seinen bisherigen Studienleistungen bewerben. Unter bestimmten Voraussetzungen können Bewerber auch zwischen 2,51 und 2,80 (BWL und Wirtschaftsinformatik) bzw. 2,51 und 3,00 (VWL und Immobilienwirtschaft) zugelassen werden. Alle Bewerbungen durchlaufen ein spezifisches Eignungsverfahren zur Feststellung der studiengangsspezifischen Eignung (siehe nächste Antwort).

Drittens sollten Sie nach Abschluss des Bachelor-Studiums je nach Studiengang VWL-Kenntnisse, Methodenkenntnisse und fachlich spezifisches Wissen im Umfang zwischen 12 und 24 Kreditpunkten nachweisen (geregelt in §4). Fachlich spezifisches Wissen entspricht hierbei den gleichnamigen Schwerpunktmodulgruppen der Regensburger Bachelor-Studiengänge. Die darin beinhalteten Kurse können bspw. in den Studienplänen eingesehen werden.

Viertens Zusätzlich werden Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 vorausgesetzt.

Externe Bewerber müssen in ihrem ersten Hochschulstudium Studienleistungen erbracht haben, die miteinander kombiniert (mindestens 18 ECTS) genau einer Schwerpunktmodulgruppe im jeweiligen Studiengang entsprechen. Dabei müssen Kurse externer Hochschulen nicht zwingend gleich lauten.

Gegebenenfalls kann Ihnen das Bestehen bestimmter Kursprüfungen des Regensburger-Bachelor-Studiengangs auferlegt werden.

Von International Students wird der Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse verlangt. Für den M.Sc. Economics ist dies nicht erforderlich.

Die Erfüllung der Zulassungskriterien wird nach Ablauf der Bewerbungsfrist von einer Auswahlkommission geprüft. Vor dem bzw. innerhalb des Bewerbungszeitraums sind seitens der Fakultät keine Angaben bezüglich der Eignung einer Bewerbung möglich. Bitte sehen Sie deshalb von diesbezüglichen Anfragen ab.

Können mangelnde Deutschkenntnisse zu einem Ablehnungsbescheid führen?

Von International Students wird (außer für den M.Sc. Economics) mit der Bewerbung zum Studium der Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse verlangt. Als International Student zählt, wer seine Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur) nicht in Deutschland erworben hat. Bei Bewerberinnen und Bewerbern mit deutschem Abitur und ausländischem Hochschulabschluss muss die ausländische Hochschule überprüft werden (ANABIN). Mangelnde oder nicht nachgewiesene Deutschkenntnisse sind ein ausreichender Grund für einen Ablehnungsbescheid. Alle Studierenden (außer im M.Sc. Economics), die ihren Abschluss an der Universität Regensburg erwerben möchten, müssen die DSH-Prüfung (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber) ablegen. Die DSH-Prüfung wird u.a. vom Lehrgebiet „Deutsch als Fremdsprache“ organisiert. (Sitzung der Studiendekane am 8. Juli 2009)

Wird der TOEFL oder GMAT für die Bewerbung zum Masterstudium benötigt?

Nein, die Zulassungsvoraussetzungen richten sich hauptsächlich nach der Note Ihres ersten berufsqualifizierten Abschlusses und dem dort erworbenen Wissen belegt durch Kreditpunkte.

Ich habe einen Ablehnungsbescheid erhalten, der damit begründet ist, dass meine Leistungsbereitschaft nicht nachgewiesen wurde. Ich habe aber meiner Bewerbung Nachweise für meine zahlreichen außerfachlichen Aktivitäten beigelegt.

Sie wurden abgelehnt, da einer der im Bescheid genannten Gründe zutraf, z.B. ungenügende Noten in den Fächern, die dem Master-Studiengang zuzuordnen sind, eine zu geringe Anzahl von belegten Kursen (nachgewiesen durch Leistungsnachweis mit ausgewiesenen ECTS) oder fehlende außerfachliche Aktivitäten. Es müssen nicht alle Gründe auf Ihre Bewerbung zutreffen.

WÄHREND DES STUDIUMS

Wann und wo werden die Prüfungstermine für das laufende Semester veröffentlicht?

Grundsätzlich gilt: Der Prüfungszeitraum ist in den ersten 4 Wochen der Semesterferien. Mitunter werden manche Prüfungen von den Lehrstühlen jedoch vorgezogen.

Wie viele Bachelorkurse aus dem Auslandsstudium kann ich mir im Master anrechnen lassen?

Gemäß §15 (6) der aktuellen Prüfungsordnung können maximal 18 Kreditpunkte (BWL, VWL) bzw. 12 Kreditpunkte (WI, IMMO) im Wahlmodul mit Bachelor-Kursen belegt werden (nur solche die nicht bereits im Bachelor eingebracht wurden nach individueller Genehmigung durch zuständigen Professor). Diese Regelung gilt für Bachelor-Kurse der Universität Regensburg und soll verhindern, dass im Masterstudium zu viele Kurse aus den Bachelorstudiengängen eingebracht werden. Grundsätzlich empfiehlt es sich, vor dem Auslandsstudium die Anrechenbarkeit der Kurse mit einem Regensburger Hochschullehrer aus dem jeweiligen Institut abzuklären. Es ist dementsprechend auch möglich, bereits während des Bachelorstudiums Upper-Level-Bachelorkurse im Ausland zu belegen, diese dann jedoch nicht im Bachelor einzubringen, um sie später im Masterstudium im Wahlmodul zu importieren.

Kann ich Master-Kurse vorziehen und bereits während des Bachelor-Studiums belegen?

Studierende, welche im Bachelor-Studiengang bereits Prüfungsleistungen im Umfang von 150 KP oder mehr erreicht haben, können bereits vor Beendigung ihres Bachelor-Studiums Kursprüfungen im Master-Programm im Umfang von insgesamt bis zu 24 KP ablegen. Zweck dieser Regelung ist, einen möglichen Leerlauf in der Schlussphase des Bachelor-Studiums und somit eine unnötige Verlängerung der Gesamtstudienzeit zu vermeiden. Die vorab abgelegten Prüfungen können dann später, nach Zulassung der betreffenden Studierenden zu einem Master-Studiengang, als Leistungen in diesem Master-Studiengang im Rahmen der für ihn geltenden Bedingungen angerechnet werden.

Kann ich die Noten aus vorgezogenen Master-Prüfungen im Bachelor-Studiengang einbringen?

Eine Einbringung von Leistungen aus dem Master-Studium in den Bachelor-Studiengang ist nur mit sehr großen Einschränkungen gestattet. So dürfen Kurse aus einem Pflichtmodul oder Kurse, die verpflichtender Bestandteil eines Master-Schwerpunktmoduls sind, nicht eingebracht werden. Generell ist für die Einbringung die Zustimmung des Prüfungsausschusses erforderlich.


  1. Fakultät für Wirtschaftswissenschaften

Fakultät für Wirtschaftswissenschaften