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Magister Theologiae

1. Grundlegende Informationen und Dokumente

  • WICHTIG: Durchführungsbestimmung zu den Prüfungen in den VERTIEFUNGSMODULEN (gilt nicht für Basis- und Themat. Module)

Wann und in welchen Abständen welche Module angeboten werden, welche Module und Lehrveranstaltungen im SoSe 2024 stattfinden und welche Module und Kurse Erstsemesterstudierenden empfohlen werden, finden Sie auf der Unterseite "Module und Lehrveranstaltungen" (hier klicken).


Kontaktadresse des Prüfungsamtes für Mag.-Theol.-Studierende: pa.kath@ur.de 
Dort werden Sie von Herrn Hilz betreut.


2. Überblick

Schemamagister


3. Allgemeine Informationen

  • Der Studienbeginn im 1. Fachsemester wird zum Wintersemester empfohlen, ist aber auch zum Sommersemester möglich.
  • Die Regelstudienzeit beträgt zehn Fachsemester.
  • Für einen erfolgreichen Studienabschluss müssen 300 ECTS-Punkten erworben werden. Im ersten Studienabschnitt (1. bis 6. Semester) sind 180 Punkte, im zweiten Studienabschnitt (7. bis 10. Semester) 120 Punkte vorgesehen. Ein ECTS-Punkt entspricht einem Arbeitsaufwand von etwa 30 Arbeitsstunden.
  • Ein Modul besteht aus mindestens zwei thematisch und zeitlich aufeinander abgestimmten Lehrveranstaltungen sowie ggf. weiteren Studienleistungen. Ein Modul erstreckt sich über ein bis zwei Fachsemester. Jedes Modul wird mit einer Modulprüfung abgeschlossen.
  • In der Basisphase (1.-2. Semester) werden der Orientierungskurs sowie sechs Basismodule absolviert. Gegebenenfalls sind zu Studienbeginn fehlende Sprachnachweise nachzuholen.
  • In der Aufbauphase (3.-6. Semester) sind neun Thematische Module, ein Praktikum sowie zwei Seminare erfolgreich zu belegen. Ebenfalls ist eine Projektarbeit anzufertigen.
  • In der Vertiefungsphase (7.-10. Semester) sind sieben Vertiefungsmodule, das Humanwissenschaftliche Wahlpflichtmodul, ein Praktikum sowie vier Seminare zu belegen. Weitere Prüfungsleistung ist die Magisterarbeit.
  • Akademischer Grad: Die Fakultät verleiht den akademischen Grad „Magistra Theologiae“ bzw. „Magister Theologiae“ („Mag. Theol.“).
  • Zugangsvoraussetzungen zum Studium: Hochschulreife; keine Zulassungsbeschränkung. Eine Eignungsprüfung ist nicht notwendig.

4. Anmeldung zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen

1. Anmeldung zu Lehrveranstaltungen vor Semesterbeginn

Für die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen melden Sie sich über das Vorlesungsverzeichnis an, sofern eine entsprechende Funktion freigeschaltet ist. Bei vereinzelten Seminaren erfolgt die Anmeldung stattdessen per Mail an die Kursleitung. Ist dies der Fall, wird dies im Kommentar zur Lehrveranstaltung erwähnt.

2. Anmeldung zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen in FlexNow

Die Anmeldung für die Studien- und Prüfungsleistungen in FlexNow erfolgt nach Semesterbeginn und ist ist unbedingt erforderlich. Die Einhaltung der auf der Prüfungsseite angegebenen Fristen ist Voraussetzung für die Teilnahme an einer Modulprüfung.

Hier finden Sie eine Anleitung zur richtigen Anmeldung in FlexNow.
Über die aktuellen Anmeldefristen informiert der Newsletter der Studienorganisation Katholische Theologie.


5. Sprachanforderungen

Für den erfolgreichen Abschluss des Studiengangs Magister Theologiae sind Sprachkenntnisse in Hebräisch, Altgriechisch und Latein erforderlich. Der Nachweis dieser Sprachkenntnisse ist bis zu Beginn der Vertiefungsphase (in der Regel 7. Fachsemester) zu erbringen.

Einen Überblick über die erforderlichen Sprachnachweise finden Sie hier allgemein und speziell für Magister.

Die Sprachnachweise können auf verschiedene Wege erbracht werden:
- Vorlage staatlicher Zeugnisse (z.B. Abiturzeugnis)
- universitäre Prüfungszeugnisse
- dazu gleichwertige Nachweise

Werden Latinum und Graecum bereits zum Studienbeginn nachgewiesen, ist auch der Nachweis des Hebraicums erforderlich; andernfalls sind Grundkenntnisse in der hebräischen Sprache zu erwerben (vgl. Kursangebot der Fakultät).

Für den Erwerb qualifizierter Lateinkenntnisse bietet das Institut für Klassische Philologie der Fakultät für Sprache, Literatur und Kulturwissenschaften Latinumskurse an. Diese beginnen immer im Wintersemester und erstrecken sich über zwei Semester.

Für den Erwerb qualifizierter Griechischkenntnisse bietet das Institut für Klassische Philologie der Fakultät für Sprache, Literatur und Kulturwissenschaften in jedem Wintersemester einen Kurs „Griechisch für Theologen I" und in jedem Sommersemester einen darauf aufbauenden Kurs "Griechisch für Theologen II“ an.

Für das Hebraicum bietet die Fakultät für Katholische Theologie einen zweisemestrigen Kurs an; Beginn ist im Wintersemester. Das Hebraicum ist von allen Studierenden zu belegen, die vor Studienbeginn ausreichende Griechischkenntnisse vorweisen.

Der in jedem Wintersemester angebotene Kurs „Einführung in Sprache und Denken der hebräischen Bibel“ ist von allen Studierenden zu belegen, die vor Studienbeginn keine ausreichenden Griechischkenntnisse vorweisen können.

Die Sprachkurse finden Sie im Vorlesungsverzeichnis der Universität Regensburg.

Die Sprachnachweise müssen spätestens bis zum Ende des ersten Studienabschnittes, also vor Beginn der Vertiefungsmodulphase (in der Regel nach dem 6. Semester) im Prüfungsamt vorgelegt werden. Dazu gehören nicht nur Nachweise über an der Universität erworbene Sprachkenntnisse, sondern auch die Nachweise über Sprachkenntnisse, die Sie bereits zuvor erworben haben (und die z.B. im Abiturzeugnis dokumentiert sind). Den Nachweisen ist ein ausgefüllter Antrag auf Einbuchung von Leistungen beizulegen.


6. Auswärtsstudium

Die Fakultät für Katholische Theologie empfiehlt ein Auswärtsstudium im Magisterstudiengang.

Für Informationen zu möglichen Studienorten im Ausland sowie zu Förderprogrammen steht Herr Dr. Erik Eynikel (erik.eynikel@ur.de) gerne zur Verfügung.

Das International Office der Universität Regensburg informiert über Möglichkeiten des Auslandsstudiums. Dabei finden Sie insbesondere Informationen über Austauschprogramme.

Im Bereich Katholische Theologie bestehen derzeit folgende Erasmus-Austauschverbindungen und Partnerschaften (Angaben ohne Gewähr!).

(1) Katholieke Universiteit Leuven - Belgien (2 Erasmus-Plätze)
(2) Sofiiski Universitet 'Sveti Kliment Ohridski' - Bulgarien (1 Erasmus-Platz)
(3) Institut Catholique de Paris - Frankreich (2 Erasmus-Plätze)
(4) Ethniko kai Kapodistriako Panepistimio Athinon - National and Kapodistrian University of Athens - Griechenland (2 Erasmus-Plätze)
(5) St. Patrick's College Maynooth - Irland (1 Erasmus-Platz)
(6) Latvijas Universitáte - Lettland (2 Erasmus-Plätze)
(7) Radboud University Nijmegen – Niederlande (Erasmus)
(8) Universitatea 'Babes-Bolyai' din Cluj-Napoca – Rumänien (1 Erasmus-Platz)
(9) Universitatea Lucian Blaga din Sibiu – Rumänien (2 Erasmus-Plätze)
(10) Universität Luzern – Schweiz (Partnerschaft)
(11) Université de Fribourg – Schweiz (2 Erasmus-Plätze)
(12) Univerza v Ljubljani – Slowenien (2 Erasmus-Plätze)
(13) Univerzita Karlova v Praze – Tschechien (1 Erasmus-Platz)
(14) Leopold-Franzens-Universität Innsbruck – Österreich (2 Erasmus-Plätze)

Anerkennung von Studienleistungen für Studierende der Universität Regensburg

Die Universität Regensburg hat eine Richtlinie zur Internationalisierung des Studiums erlassen. Hierbei finden sich u.a. Kriterien für die Anerkennung von auswärts erbrachten Studienleistungen.
Gemäß der Lissabon-Konvention sind die im Ausland erworbenen Studien- und Prüfungsleistungen vollständig anzuerkennen, falls kein „wesentlicher Unterschied“ vom Prüfungsausschuss festgestellt werden kann (Lissabon-Konvention Artikel VI.1). Die Beweislast, dass die im Ausland zu erbringenden Studien- oder Prüfungsleistungen wesentliche Unterschiede aufweisen, liegt bei der die Bewertung durchführenden Stelle, also beim Prüfungsausschuss (Lissabon-Konvention Artikel III.5).

Für die Anerkennung von auswärts erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen ist unbedingt der folgende Verfahrensablauf zu beachten. Für Teilnehmer am ERASMUS-Programm ist dabei die Verwendung von Formularen vorgesehen, die auf dieser Seite des International Office abgerufen werden können.

Auslandsaufenthalt planen (mindestens ein halbes Jahr vor geplantem Gastaufenthalt)

1. Der/die Studierende informiert sich über Kursangebot der Gasthochschule. Wesentliche Grundlage des Anerkennungsverfahrens sind die Modul- und Kursbeschreibungen.
2. Der/die Studierende erstellt selbstständig eine Übersicht über die geplante Kursbelegung und macht einen Vorschlag über die Anerkennung von Modulen bzw. Modulbestandteilen.
3. Der/die Studierende bespricht diese Übersicht mit der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses persönlich in der Sprechstunde.
4. Der/die Studierende und die Vorsitzende des Prüfungsausschusses schließen ein Learning agreement ab. Dies regelt verbindlich die Anerkennung von auswärts erbrachten Studienleistungen.

Im Ausland erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen anerkennen lassen (nach dem Gastaufenthalt)

1. Antrag auf Anerkennung bei der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses einreichen (unter Vorlage sämtlicher Bescheinigungen). Bei Modulen, die nur teilweise auswärts erbracht werden, ist der Antrag auf Anerkennung erst nach Absolvierung der erforderlichen Ergänzungsprüfungen zu stellen.
2. Die Verbuchung der anerkannten Studien- und Prüfungsleistungen in FlexNow wird von der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses veranlasst.


7. Studierende anderer Hochschulen

Bescheinigung von Studienleistungen für Studierende anderer Hochschulen

Studierende anderer Universitäten (z.B. Erasmus-Studenten, Freijahr) können an der Fakultät für Katholische Theologie der Universität Regensburg einzelne Lehrveranstaltungen oder komplette Module besuchen und erhalten darüber eine schriftliche Bestätigung. Eine Anmeldung zu Prüfungen über das Prüfungsverwaltungssystem FlexNow ist nicht möglich.

Für die genaue Vorgehensweise beachten Sie bitte folgende Hinweise.

Wenn ein komplettes Modul absolviert wird:

  • Die Anmeldung zu den Prüfungen und die Terminvergabe erfolgt rechtzeitig direkt beim für das jeweilige Modul verantwortlichen Lehrstuhl.
  • In der Regel nehmen die Studierenden an den regulären Modulprüfungen teil.
  • Der für das Modul verantwortliche Lehrstuhl bestätigt die das Prüfungsergebnis des gesamten Moduls; einige Module verlangen den erfolgreichen Abschluss eines Seminars und des dazugehörigen Leistungsnachweises.

Wenn einzelne Lehrveranstaltungen besucht werden und eine Prüfung darüber abgelegt werden soll:

  • Die Anmeldung zu einer Prüfung erfolgt direkt bei der Kursleitung.
  • Die Kursleitung und der/die Studierende vereinbaren einen Prüfungsmodus.
  • Der Prüfer bzw. die Prüferin bestätigt das Prüfungsergebnis.

8. Humanwissenschaftliches Modul

Die Absolvierung des Humanwissenschaftlichen Moduls wird für den zweiten Studienabschnitt (v.a. 7.-9. Fachsemester) empfohlen, es ist aber auch schon beliebig vorher möglich. In der Modulbeschreibung sind folgende Zielsetzungen und Vorgaben festgelegt:

a) Inhaltliche Gesichtspunkte

  • Geeignete Fächer: Pädagogik, Psychologie, Politikwissenschaft, Soziologie, Wirtschaftswissenschaft, Kulturwissenschaft, Kunsttheorie …
  • Nicht gewählt werden können Angebote der Geschichtswissenschaft und der Philosophie, da diese im Theologiestudium selbst vertreten sind.
  • Eine Anerkennung von Angeboten der Kunst- und Musikgeschichte setzt voraus, dass Kunsttheorie im Vordergrund steht und die geschichtliche Dimension nicht dominiert.
  • Da das Modul in Fragestellungen, Grundbegriffe und Ansätze humanwissenschaftlicher Disziplinen einführen will, sind Veranstaltungen, die in die Grundlagen eines Faches einführen, besonders geeignet.

b) Formale Vorgaben

  • Als Veranstaltungsform kommen Vorlesungen, Übungen und Seminare in Frage; in der Regel wird der Zugang zu Vorlesungen am einfachsten möglich sein.
  • Die Zahl der SWS ist nicht vorgegeben.
  • Die Anzahl der Leistungspunkte, die man erwirbt, wird durch unseren Modulkatalog festgelegt. Es ist insofern nicht relevant, wie viele LP von Seiten der anbietenden Fakultät der besuchten Lehrveranstaltung zugeordnet sind.
  • Zu jeder besuchten Lehrveranstaltung ist nach Absprache mit dem jeweiligen Dozierenden ein Literaturstudium (1 LP) zu absolvieren und zu bescheinigen.
  • Am Ende der besuchten Veranstaltung ist eine Modulteilprüfung über den Inhalt der Veranstaltung sowie über das Literaturstudium abzulegen. Prüfungsform und Prüfungszeit sind mit dem Dozierenden zu vereinbaren.

c) Vorgehensweise:

  • Die Studierenden wählen ihre Lehrveranstaltungen selbstständig aus. Im Zweifelsfall ist eine Absprache mit der Modulkoordinatorin des Humanwissenschaftlichen Moduls, Herrn Prof. Scheule, vorzunehmen.
  • Die Studierenden klären die Möglichkeit zur Teilnahme und zur Prüfungsabnahme mit der jeweiligen Lehrperson.
  • Mit Prof. Dr. Hans Gruber vom Lehrstuhl Pädagogik III gibt es eine generelle Absprache, dass Teilnahme und Prüfung in seinen Vorlesungen möglich ist.
  • Veranstaltungsbesuch sowie die Modulteilprüfung werden durch die Lehrenden/Prüfenden mit folgendem Formular bestätigt.

d) FlexNow:

  • Auch im Humanwissenschaftlichen Wahlpflichtmodul ist eine Anmeldung in FlexNow erforderlich. Melden Sie sich bitte im jeweiligen Anmeldezeitraum sowohl für den Lehrveranstaltungsbesuch als auch für die Modulteilprüfung an. Pro besuchter Veranstaltung sind somit zwei Häkchen zu setzen, entweder:
    • „Humanwissenschaftliches Modul: Lehrveranstaltung I“
      und
      „Humanwissenschaftliches Modul: Teilprüfung zu Lehrveranstaltung I“
      oder
    • „Humanwissenschaftliches Modul: Lehrveranstaltung II“
      und
      „Humanwissenschaftliches Modul: Teilprüfung zu Lehrveranstaltung II“
  • Die Verbuchung der Leistungspunkte erfolgt nach Vorlage des ausgefüllten Formulars (vgl. Punkt c) beim für das Humanwissenschaftliche Modul verantwortlichen Modulkoordinator (Prof. Dr. Rupert Scheule).

9. Praktika im Magisterstudiengang

Im Rahmen des Studiengangs Magister Theologiae müssen zwei Praktika absolviert werden. Diese Praktika sollen möglichst in der vorlesungsfreien Zeit zwischen Winter- und Sommersemester, d.h. im Februar/März stattfinden. Mit dem ersten Praktikum kann ab dem dritten Semester gestartet werden, Näheres vgl. Modulbeschreibung. In Absprache mit dem Priesterseminar und dem Referat Pastorale Dienste soll im Praktikumsmodul 1 ein Schulpraktikum und im Praktikumsmodul 2 ein Gemeindepraktikum abgeleistet werden. Von Seiten der Universität sind die Studierenden aber nicht an diese Festlegung gebunden.

Beide Praktika werden gerahmt von einem Begleitseminar mit Anwesenheitspflicht, das im Vorlesungsverzeichnis angekündigt wird. Für Fragen, das Praktikum bzw. die Begleitveranstaltung betreffend, steht Prof. Dr. Peter Scheuchenpflug (peter.scheuchenpflug@ur.de), Betreuer für die Praktika im Magisterstudiengang, gerne zur Verfügung.


10. Magisterarbeit

Grundlage der Magisterarbeit sind §§ 29-31 der Prüfungs- und Studienordnung für den Magisterstudiengang Katholische Theologie sowie die Modulbeschreibung auf Seite 60-61 des Modulkatalogs. Die Bearbeitungszeit beträgt maximal sechs Monate.

Das Prüfungsekretariat ist für Zulassung, Abgabe und Verbuchung der Magisterarbeit zuständig. Auf der Seite des Prüfungssekretariats ist auch der Antrag auf Zulassung zur Magisterarbeit zu finden.


11. Magisterzeugnis

Angehende Absolvent(inn)en im Studiengang Magister theologiae beantragen die Ausstellung des Magisterzeugnisses beim Prüfungssekretariat. Ein entsprechendes Formular findet sich auf der Seite des Prüfungssekretariats.

Der Antrag kann unmittelbar nach Verbuchung aller Leistungen in FlexNow gestellt werden.

Der ausgefüllte Antrag kann über die studentische E-mail-Adresse an pa.kath@ur.de oder per Post geschickt bzw. persönlich im Prüfungsamt abgegeben werden.

Da die Ausstellung des Magisterzeugnisses einige Wochen in Anspruch nehmen kann, erhalten die Studierenden nach Eingang des Antrages auf Ausstellung eines Zeugnisses eine vorläufige Bescheinigung über den bestandenen Studiengang.



Fakultät für Katholische Theologie

 

Ein Foto des Uni-Wahrzeichens, der "Kugel" am Forum des Regensburger Campus