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Beantragung von Studienzuschüssen

Informationen für Antragsteller

Für Vorschläge zur Verwendung der Studienzuschüsse wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Fakultätsverwaltung oder Fachschaftsvertretung. Für allgemeine Vorschläge wenden Sie sich an die Ansprechpartner in der rechten Spalte.

Formulare für einen Antrag zur Verwendung der Studienzuschüsse

 Zeitplan 2024
 

Prozess der Antragstellung bis zur Verwendung der Studienzuschüsse

Die Fakultäten und zentralen Organisationseinheiten der Universität Regensburg werden einmal jährlich aufgefordert, Anträge zur Verwendung der Studienzuschüsse für ein Haushaltsjahr zu stellen.

Dabei stehen für die Fakultäten 70% der Verteilungsgrundlage zur Verfügung (kopfbezogene Verwendung). Den Fakultäten wird anhand der gewichteten Studienfälle eine Verwendungssumme vorgegeben. Bei der Zuweisung der kopfbezogenen Mittel wird der Anteil der Didaktikfächer mit einer Zweckbindung ausgewiesen.

Die restlichen 30% stehen für Fakultäten und zentrale Organisationseinheiten zur Verfügung. Es wird hierbei kein Richtwert vorgegeben, sondern bedarfsbezogen beantragt (bedarfsbezogene Verwendung).
Ein Sechstel dieser Anträge der bedarfsbezogenen Mittel soll bevorzugt für Anträge verwendet werden, die gemeinsam von Fakultäten und zentralen Organisationseinheiten gestellt werden.

Für die kopfbezogenen Mittel haben die Fachschaften ein Vorschlagsrecht, sowie der Studentische Sprecherrat bei den bedarfsbezogenen Geldern.


Prozess Der Antragstellung Bis Zur Verwendung

FAK = Fakultäten
ZOE = zentrale Organisationseinheiten
SZKF = Studienzuschusskommission der Fakultäten
ZSZK = Zentrale Studienzuschusskommission


Die Verwendungsanträge der Fakultäten werden in den jeweiligen Studienzuschusskommissionen der einzelnen Fakultäten (SZKF) entschieden. Die Kommission besteht mindestens aus vier Mitgliedern und tagt mindestens einmal jährlich.

Alle bedarfsbezogenen Verwendungsanträge der Fakultäten und zentralen Organisationseinheiten werden von der Zentralen Studienzuschusskommission (ZSZK) entschieden. Die Kommission besteht aus 12 Mitgliedern und tagt ebenfalls mindestens einmal jährlich.

Die Beschlüsse sowie die Antrags-/Maßnahmenliste der Studienzuschusskommissionen der Fakultäten sowie der Zentralen Studienzuschusskommission werden unverzüglich der Universitätsleitung weitergeleitet. Die Universitätsleitung übt die Rechtsaufsicht über die Beschlüsse aus. Des Weiteren entscheidet sie über Patt-Situationen und Entfristungsanträge in Personalangelegenheiten.
Der Präsident hat bei Abweichungen von hochschulpolitischen Zielen ein Vetorecht.

Abschließend werden die bewilligten Studienzuschüsse den Fakultäten und zentralen Organisationseinheiten zur Verfügung gestellt und die Maßnahmen umgesetzt (z. B. Personaleinstellungen, Anschaffung von Geräten, etc.).


  1. Studium

Studienzuschüsse

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Kontakt

Karin Metz-Brunner/

Carina Marhöfer

Telefon 0941 943-1581/7406
studienzuschuesse@ur.de