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Sonderpädagogik


Die Ausbildung zur Lehrkraft für Sonderpädagogik umfasst zwei Phasen:

  • ein in der Regel neunsemestriges wissenschaftliches Studium an der Universität (Höchststudiendauer: 14 Semester), in dessen Verlauf studienbegleitend Prüfungsleistungen (Notengewichtung 40%) erbracht werden müssen und das mit der Ersten Staatsprüfung (Notengewichtung 60%) abschließt, und
  • ein zwei Jahre dauerndes Referendariat, das an staatlichen Schulen stattfindet und von der Ausbildung in Studienseminaren begleitet wird. Es endet mit dem Ablegen der Zweiten Staatsprüfung und führt damit zur Erlangung der Lehramtsbefähigung. Das Referendariat im Lehramt für Sonderpädagogik beginnt ausschließlich im September; es muss nicht direkt im Anschluss an die Erste Staatsprüfung angetreten werden.

Das Studium für Lehramt für Sonderpädagogik ist zulassungsbeschränkt und kann nur zum Wintersemester aufgenommen werden.

Faltblatt zum Download: Lehramt für Sonderpädagogik - Kurzinfo für Studieninteressierte (pdf)


Sonderpädagogische Fachrichtungen

Kombinationsmöglichkeiten

Im Lehramt für Sonderpädagogik werden gemäß § 90 LPO I zwei sonderpädagogische Fachrichtungen miteinander kombiniert: eine im Umfang von 90 Leistungspunkten (LP) (vertieftes Studium) und eine zweite im Umfang von 30 Leistungspunkten (Qualifizierungsstudium). An der Universität Regensburg werden die folgenden Kombinationen von Fachrichtungen angeboten:

  • Pädagogik bei geistiger Behinderung (vertieft studiert) mit Pädagogik im sonderpädagogischen Schwerpunkt Lernen oder Pädagogik bei Verhaltensstörungen (jeweils Qualifizierungsstudium),
  • Pädagogik im sonderpädagogischen Schwerpunkt Lernen (vertieft studiert) mit Pädagogik bei geistiger Behinderung oder Pädagogik bei Verhaltensstörungen (jeweils Qualifizierungsstudium),
  • Pädagogik bei Verhaltensstörungen (vertieft studiert) mit Pädagogik bei geistiger Behinderung oder Pädagogik im sonderpädagogischen Schwerpunkt Lernen (jeweils Qualifizierungsstudium).

Kurzbeschreibungen der sonderpädagogischen Fachrichtungen

  • Das Fach Pädagogik bei geistiger Behinderung befasst sich mit der Bildung und Begleitung von Menschen mit geistiger Behinderung über die Lebensspanne, mit dem Ziel größtmöglicher Teilhabe und Inklusion. Das Studium behandelt pädagogische, didaktische und psychologische Fragestellungen, die auch unter ethischen Gesichtspunkten diskutiert, und erforscht werden. Die Tätigkeit der Lehrkräfte im Schwerpunkt geistige Entwicklung ist vielfältig. Auf Grund der großen Heterogenität der Schülerschaft (von leichter geistiger Behinderung bis schwerer geistiger und mehrfacher Behinderung) stehen im Unterricht nicht nur die so genannten Kulturtechniken, sondern auch Aspekte der lebenspraktischen Bildung (z.B. Selbstversorgung) und der Pflege im Mittelpunkt. Zudem führen Lehrkräfte im Schwerpunkt geistige Entwicklung Förderdiagnostik durch und planen individuelle Förderziele. Die Lehrkräfte im Schwerpunkt geistige Entwicklung arbeiten häufig an Förderzentren mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, aber auch in inklusiven Settings (als Mobiler Sonderpädagogischer Dienst oder in einer Partnerklasse). Das Arbeiten in einem interdisziplinären Team und seine Leitung, gehört genauso zum Aufgabenfeld wie intensive Elternarbeit und -beratung sowie die Zusammenarbeit mit Lehrkräften anderer Schularten, ÄrztInnen und TherapeutInnen.
  • Das Fach Pädagogik im sonderpädagogischen Schwerpunkt Lernen fokussiert auf die Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Lernschwierigkeiten in der schulischen Inklusion und (Sonderpädagogischen) Förderzentren. In diesem Zusammenhang werden pädagogische, didaktische, soziologische und psychologische Fragestellungen bearbeitet, aufeinander bezogen und vernetzt. Dabei werden Kompetenzen für den Unterricht und die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Lernschwierigkeiten ebenso erworben und ausgebaut wie Forschungs-, Diagnose-, Beratungs- und digitale Kompetenzen. Diese Kompetenzen werden später an verschiedenen Förderorten eingesetzt, um gelungene und passende Lernsettings zu gestalten und zu evaluieren.
  • Das Fach Pädagogik bei Verhaltensstörungen fokussiert sich auf die teilhabeorientierte Erziehung und Bildung von Kindern und Jugendlichen unter besonderer Berücksichtigung von psycho-sozialen Beeinträchtigungen. Auf der Basis psychoanalytischer Zugänge wird ein vertieftes Verstehen für beobachtbares Verhalten im Kontext von Schule angestrebt, sowohl unter fachdisziplinären als auch professionalisierungsbezogenen Perspektiven. Das Studium der Pädagogik bei Verhaltensstörungen folgt dem Konzept einer kasuistischen Lehrkräftebildung durch Fall- und Selbstreflexion.

Didaktik der Grundschule / einer Fächergruppe der Mittelschule

Studierende des Lehramts für Sonderpädagogik studieren gemäß § 91 LPO I neben den sonderpädagogischen Fachrichtungen und den Erziehungswissenschaften entweder Didaktik der Grundschule oder Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule.


Didaktik der Grundschule

Die Didaktik der Grundschule (§36 LPO I bzw. §26 der jeweils gültigen Prüfungs- und Studienordnung für den universitären Prüfungsteil) untergliedert sich in mehrere Teilbereiche:

Grundschulpädagogik und -didaktik

Das Studium der Grundschulpädagogik und -didaktik setzt sich zusammen aus den Teilfächern Grundschulpädagogik, Schriftspracherwerb und Sachunterricht und ist für alle Studierenden des Lehramts an Grundschulen verpflichtend.

Didaktikfächer

Sie studieren drei Didaktikfächer, die gemäß § 35 LPO I folgendermaßen miteinander kombiniert werden:

Als Besonderheit bietet die Universität Regensburg das Didaktikfach NWT (NaturWissenschaft und Technik) an, das neben den Grundlagen in Biologie, Chemie und Physik vor allem Kenntnisse in interdisziplinären Themenfeldern vermittelt, um so dieses Wissen für den Unterricht in Natur und Technik bzw. PCB optimal umsetzbar zu machen.

Fremdsprachliche Qualifikation in Englisch

Es muss eine Qualifikation auf dem Niveau B2 des "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen“ nachgewiesen werden. Prüfungskandidaten, die das Abitur im Rahmen des neunjährigen Gymnasiums in Bayern erworben haben, erreichen das geforderte Fremdsprachenniveau nur dann, wenn Sie Englisch im Grundkurs bis zum Ende der 13. Jahrgangsstufe fortgeführt haben. Prüfungskandidaten, die das Abitur im Rahmen des achtjährigen Gymnasiums in Bayern erworben haben, erreichen das Niveau B2 am Ende der 11. Jahrgangsstufe.

Basisqualifikationen in Kunst, Musik, Sport

Durch den Erwerb von Basisqualifikationen in den Fächern Kunst, Musik und Sport sollen Studierende des Lehramts für Sonderpädagogik auch in Fächern ausgebildet werden, die sie selbst nicht studieren, später aber dennoch unterrichten müssen. Folglich entfällt dieser Nachweis dann, wenn das jeweilige Fach im Rahmen der Didaktik der Grundschule gewählt wird. Fächerspezifische Informationen zu den Basisqualifikationen finden Sie auf den Seiten der Kunsterziehung, der Musikpädagogik (⇒ Studium) und des Sportzentrums.


Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule

Die Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule (§38 LPO I bzw. §27 der jeweils gültigen Prüfungs- und Studienordnung für den universitären Prüfungsteil) untergliedern sich in mehrere Teilbereiche:

Mittelschulpädagogik und -didaktik

Der relativ kleine Bereich Mittelschulpädagogik und -didaktik wird derzeit durch das Angebot schulartenspezifischer Lehrveranstaltungen des Lehrstuhls für Schulpädagogik abgedeckt.

Didaktikfächer

Sie studieren drei Didaktikfächer, deren Kombinationsmöglichkeiten in § 37 LPO I geregelt sind und wie folgt lauten:

Als Besonderheit bietet die Universität Regensburg das Didaktikfach NWT (NaturWissenschaft und Technik) an, das neben den Grundlagen in Biologie, Chemie und Physik vor allem Kenntnisse in interdisziplinären Themenfeldern vermittelt, um so dieses Wissen für den Unterricht in Natur und Technik bzw. PCB optimal umsetzbar zu machen.

Fremdsprachliche Qualifikation in Englisch

Es muss eine Qualifikation auf dem Niveau B2 des "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen“ nachgewiesen werden. Prüfungskandidaten, die das Abitur im Rahmen des neunjährigen Gymnasiums in Bayern erworben haben, erreichen das geforderte Fremdsprachenniveau nur dann, wenn Sie Englisch im Grundkurs bis zum Ende der 13. Jahrgangsstufe fortgeführt haben. Prüfungskandidaten, die das Abitur im Rahmen des achtjährigen Gymnasiums in Bayern erworben haben, erreichen das Niveau B2 am Ende der 11. Jahrgangsstufe. Der Nachweis entfällt, wenn Englisch im Rahmen der Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule studiert wird.

Basisqualifikationen in Sport

Durch den Erwerb von Basisqualifikationen im Fach Sport sollen Studierende des Lehramts für Sonderpädagogik auch in einem Fach ausgebildet werden, das sie selbst nicht studieren, später aber dennoch unterrichten müssen. Folglich entfällt dieser Nachweis dann, wenn Sport im Rahmen der Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule gewählt wird. Informationen zu den Basisqualifikationen finden Sie auf den Seiten des Sportzentrums.


Erweiterungsmöglichkeiten

Das Studium des Lehramts für Sonderpädagogik kann gemäß § 92 LPO I erweitert werden. An der Universität Regensburg gibt es dafür die folgenden Möglichkeiten:

Für das Studium einer Erweiterung ist ein zeitlicher Rahmen von etwa zwei bis vier zusätzlichen Semestern anzusetzen.


Erziehungswissenschaftliches Studium

Das Erziehungswissenschaftliche Studium (§32 LPO I und §25b der jeweils gültigen Prüfungs- und Studienordnung für den universitären Prüfungsteil) untergliedert sich in mehrere Teilbereiche:

Es ist für alle Lehrämter verbindlich. Zusammen mit den fachwissenschaftlichen und den fachdidaktischen Studien soll es die Lehrkraft dazu befähigen, ihre Aufgaben in Erziehung und Unterricht bestmöglich zu erfüllen. Studien- und prüfungsrelevante Informationen zu den EWS-Fächern finden Sie auf der Infoseite des EWS-Helpdesks.

Im gesellschaftswissenschaftlichen Bereich sind – je nach den studierten Fächern - wahlweise ausgewiesene Lehrveranstaltungen aus der Politikwissenschaft, der Soziologie oder der Volkskunde sowie aus der Philosophie oder der evangelischen bzw. katholischen Theologie zu belegen.


Praktika

Gemäß § 93 LPO I sind im vertieften Studium folgende Praktika zu absolvieren. Sie werden zum Teil durch korrespondierende Seminare begleitet:

  • Betriebspraktikum
  • Orientierungspraktikum
  • Pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum
  • Sonderpädagogisches Praktikum
  • Studienbegleitendes sonderpädagogisches Praktikum
  • Zusätzliches studienbegleitendes Praktikum

Im Qualifizierungsstudium ist gemäß § 102 LPO I ein sonderpädagogisches Blockpraktikum zu absolvieren.


Es ist ratsam, das vier Wochen dauernde Orientierungspraktikum, wovon drei Wochen an einem Förderzentrum absolviert werden müssen, in der Zeit zwischen dem Abitur und der Aufnahme des Studiums abzuleisten, um, wie der Name bereits besagt, eine echte Orientierung bezüglich der Studienwahl zu gewährleisten. Die verbleibende Woche kann auch in anderen Bereichen absolviert werden, in denen Lehrkräfte mit der Befähigung für das Lehramt für Sonderpädagogik eingesetzt werden (einschließlich Mobiler Sonderpädagogischer Dienste, Mobiler Sonderpädagogischer Hilfe und schulvorbereitender Einrichtungen).

Die weiteren oben genannten Praktika sind in der Regel während des Studiums abzuleisten. Über die genauen Modalitäten können Sie sich in folgenden Quellen informieren:


Wissenschaftliche Abschlussarbeit

Eine wissenschaftliche Abschlussarbeit, die schriftliche Hausarbeit (§29 LPO I bzw. §17 der jeweils gültigen Prüfungs- und Studienordnung für den universitären Prüfungsteil), ist in einem Fach der gewählten Fächerverbindung oder in den Erziehungswissenschaften anzufertigen.

Erste Staatsprüfung

Im Rahmen der Ersten Staatsprüfung müssen - je nach den studierten Fächern - mehrere, in erster Linie schriftliche (§26 LPO I), aber auch praktische (§27 LPO I) und / oder mündliche (§28 LPO I) Prüfungen abgelegt werden.

Studienberatung

Wenn Sie Beratungsbedarf haben, dann gibt es an der Universität Regensburg zahlreiche Anlaufstellen, an die Sie sich wenden können und deren Mitarbeiter:innen Ihnen gerne weiterhelfen. Sie müssen lediglich darauf achten, dass Sie sich mit ihren Anliegen auch an die dafür zuständigen Ansprechpartner:innen wenden. Die für Lehramtsstudierende wichtigsten Kontakte haben wir im Folgenden für Sie zusammengefasst:



Leistungspunkte - Gewichtung der einzelnen Teilbereiche

Nun haben Sie einen Überblick über die einzelnen Teilbereiche bekommen, die Sie im Rahmen Ihres Studiums abdecken müssen.

Die Gewichtung dieser Teilbereiche lässt sich am besten an der Anzahl der jeweils für sie veranschlagten Leistungspunkte ersehen.

Leistungspunkte sind Maßeinheiten für den workload, das heißt für die durchschnittliche studentische Arbeitsleistung. Dabei steht ein Leistungspunkt für etwa 25-30 Arbeitsstunden.

Im Rahmen Ihres Studiums müssen Sie insgesamt 270 Leistungspunkte erwerben, also im Durchschnitt 30 pro Semester, wenn man von der Regelstudienzeit von neun Semestern ausgeht.

Die Verteilung der Leistungspunkte auf die einzelnen Teilbereiche des Studiums stellt sich gemäß §22 LPO I folgendermaßen dar:


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Regensburger Universitätszentrum für Lehrerbildung (RUL)

LEITUNG:

Prof. Dr. Anita Schilcher

Prof. Dr. Astrid Rank

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