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Grundschule


Die Ausbildung zur Grundschullehrkraft umfasst zwei Phasen:

  • ein in der Regel siebensemestriges wissenschaftliches Studium an der Universität (Höchststudiendauer: 12 Semester), in dessen Verlauf studienbegleitend Prüfungsleistungen (Notengewichtung 40%) erbracht werden müssen und das mit der Ersten Staatsprüfung (Notengewichtung 60%) abschließt, und
  • ein zwei Jahre dauernder Vorbereitungsdienst, der an staatlichen Schulen stattfindet und von der Ausbildung in Studienseminaren begleitet wird. Er endet mit dem Ablegen der Zweiten Staatsprüfung und führt damit zur Erlangung der Lehramtsbefähigung. Der Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Grundschulen beginnt ausschließlich im September; er muss nicht direkt im Anschluss an die Erste Staatsprüfung angetreten werden.

Das Studium für Lehramt an Grundschulen kann nur zum Wintersemester aufgenommen werden.

Faltblatt zum Download: Lehramt an Grundschulen - Kurzinfo für Studieninteressierte (pdf)


Unterrichtsfach

Sie studieren ein Unterrichtsfach mit fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Anteilen:

Folgende Unterrichtsfächer können im Rahmen des Studiengangs Lehramt an Grundschulen an der Universität Regensburg studiert werden:

Biologie (1) Katholische Religionslehre
Chemie Kunst (2)
Deutsch Mathematik
Englisch Musik (2)
Evangelische Religionslehre Physik
Geschichte Sport (2)

(1)  Dieses Fach ist zulassungsbeschränkt. Das bedeutet, dass nur eine begrenzte Anzahl an Studienplätzen zur Verfügung steht, um die sich Interessenten fristgerecht bewerben müssen. Entscheidend für die Auswahl sind in der Regel Kriterien wie die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung oder bereits vorhandene Wartezeiten.

(2)  Um dieses Fach studieren zu können, muss eine Eignungsprüfung abgelegt werden.

Ausführliche Informationen zu den Bedingungen, die an die Aufnahme des Studiums geknüpft sind, stellen die Seiten der Studierendenkanzlei für Sie bereit.

Achtung: Bis zur Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung sind in manchen Fächern Kenntnisse in Latein und / oder in modernen Fremdsprachen nachzuweisen. Eine Übersicht über die Anforderungen gibt Ihnen die Broschüre "Lehramt-Studium an der UR" der Zentralen Studienberatung, die hier heruntergeladen werden kann.

Das reguläre Studium kann an der Universität Regensburg erweitert werden durch

  • das Studium eines weiteren angebotenen Unterrichtsfaches oder Medienpädagogik
  • das Studium der Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule. Bei dieser Erweiterung müssen für den Grund- und Mittelschulbereich jeweils unterschiedliche Didaktikfächer (s.u.) gewählt werden.
  • das Studium von Deutsch als Zweitsprache (DaZ) oder einer sonderpädagogischen Qualifikation. Diese Erweiterungen bereiten auf die schulischen Anforderungen in heterogenen Klassen vor.

Für das Studium eines Erweiterungsfaches ist ein zeitlicher Rahmen von etwa zwei bis vier zusätzlichen Semestern anzusetzen.

Welche Auswirkungen eine Erweiterung des Lehramtsstudiums auf Ihre Einstellungschancen hat, können Sie dem entsprechenden Merkblatt (pdf) des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus entnehmen.


Didaktik der Grundschule

Die Didaktik der Grundschule (§36 LPO I bzw. §26 der jeweils gültigen Prüfungs- und Studienordnung für den universitären Prüfungsteil) untergliedert sich in mehrere Teilbereiche:

Grundschulpädagogik und -didaktik

Das Studium der Grundschulpädagogik und -didaktik setzt sich zusammen aus den Teilfächern Grundschulpädagogik, Schriftspracherwerb und Sachunterricht und ist für alle Studierenden des Lehramts an Grundschulen verpflichtend.

Didaktikfächer

Sie studieren drei Didaktikfächer, die gemäß § 35 LPO I folgendermaßen miteinander kombiniert werden:

Haben Sie Deutsch oder Mathematik bereits als Unterrichtsfach gewählt, so kann an dessen Stelle in der Didaktikkombination jedes beliebige Fach mit Ausnahme von Biologie, Chemie, Kunst, Musik, Physik und Sport aus der Liste der Unterrichtsfächer treten. Auch NWT (dazu s.u.) kann dann statt Deutsch bzw. Mathematik gewählt werden.

Haben Sie Musik oder Kunst oder Sport bereits als Unterrichtsfach gewählt, so kann an dessen Stelle in der Didaktikkombination jedes beliebige Fach mit Ausnahme von Biologie, Chemie und Physik aus der Liste der Unterrichtsfächer treten.

Seit WS 2012/13 ist es möglich, innerhalb der Didaktikfächer das Didaktikfach Deutsch als Zweitsprache (DaZ) zu studieren. Möglich sind dabei diese Fächerkombinationen.

Als Besonderheit bietet die Universität Regensburg das Didaktikfach NWT (NaturWissenschaft und Technik) an, das neben den Grundlagen in Biologie, Chemie und Physik vor allem Kenntnisse in interdisziplinären Themenfeldern vermittelt, um so dieses Wissen für den Heimat- und Sachunterricht optimal umsetzbar zu machen. Es kann als drittes Didaktikfach an Stelle von Kunst, Musik oder Sport gewählt werden, jedoch nicht, wenn Biologie, Chemie oder Physik bereits als Unterrichtsfach studiert wird. Möglich sind diese Fächerkombinationen.

Fremdsprachliche Qualifikation in Englisch

Es muss eine Qualifikation auf dem Niveau B2 des "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen“ nachgewiesen werden. Prüfungskandidaten, die das Abitur im Rahmen des neunjährigen Gymnasiums in Bayern erworben haben, erreichen das geforderte Fremdsprachenniveau nur dann, wenn Sie Englisch im Grundkurs bis zum Ende der 13. Jahrgangsstufe fortgeführt haben. Prüfungskandidaten, die das Abitur im Rahmen des achtjährigen Gymnasiums in Bayern erworben haben, erreichen das Niveau B2 am Ende der 11. Jahrgangsstufe. Der Nachweis entfällt, wenn Englisch als Unterrichtsfach oder im Rahmen der Didaktik der Grundschule studiert wird.

Basisqualifikationen in Kunst, Musik, Sport

Durch den Erwerb von Basisqualifikationen in den Fächern Kunst, Musik und Sport sollen Studierende des Lehramts an Grundschulen auch in Fächern ausgebildet werden, die sie selbst nicht studieren, später aber dennoch unterrichten müssen. Folglich entfällt dieser Nachweis dann, wenn das jeweilige Fach als Unterrichtsfach oder im Rahmen der Didaktik der Grundschule gewählt wird. Fächerspezifische Informationen zu den Basisqualifikationen finden Sie auf den Seiten der Kunsterziehung, der Musikpädagogik (⇒ Studium) und des Sportzentrums.


Erziehungswissenschaftliches Studium

Das Erziehungswissenschaftliche Studium (§32 LPO I und §25b der jeweils gültigen Prüfungs- und Studienordnung für den universitären Prüfungsteil) untergliedert sich in mehrere Teilbereiche:

Es ist für alle Lehrämter verbindlich. Zusammen mit den fachwissenschaftlichen und den fachdidaktischen Studien soll es die Lehrkraft dazu befähigen, ihre Aufgaben in Erziehung und Unterricht bestmöglich zu erfüllen. Studien- und prüfungsrelevante Informationen zu den EWS-Fächern finden Sie auf der Infoseite des EWS-Helpdesks.

Im gesellschaftswissenschaftlichen Bereich sind – je nach den studierten Fächern - wahlweise ausgewiesene Lehrveranstaltungen aus der Politikwissenschaft, der Soziologie oder der Volkskunde sowie aus der Philosophie oder der evangelischen bzw. katholischen Theologie zu belegen.


Praktika

Im Rahmen des Studiums für Lehramt an Grundschulen sind insgesamt fünf Praktika (§34 LPO I und §36 LPO I bzw. seit 14. April 2011 auch §25 der jeweils gültigen Prüfungs- und Studienordnung für den universitären Prüfungsteil) vorgesehen:

Es ist ratsam, das drei bis vier Wochen dauernde Orientierungspraktikum, das an mindestens zwei verschiedenen Schularten absolviert werden muss, in der Zeit zwischen dem Abitur und der Aufnahme des Studiums abzuleisten, um, wie der Name bereits besagt, eine echte Orientierung bezüglich der Studienwahl zu gewährleisten. Mindestens eine Woche des Praktikums muss an einer Mittelschule oder einem Förderzentrum absolviert werden. Empfehlenswert und sinnvoll ist die Ableistung des Orientierungspraktikums an Schulen, die Ihnen nicht schon von Ihrer eigenen Schulzeit her vertraut sind. Sie können diese Gelegenheit nutzen, um auch vorschulische Bildungseinrichtungen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe kennen zu lernen.

Die weiteren oben genannten Praktika sind in der Regel während des Studiums abzuleisten. Über die genauen Modalitäten können Sie sich in folgenden Quellen informieren:


Wissenschaftliche Abschlussarbeit

Eine wissenschaftliche Abschlussarbeit, die schriftliche Hausarbeit (§29 LPO I bzw. §17 der jeweils gültigen Prüfungs- und Studienordnung für den universitären Prüfungsteil), ist in einem Fach der gewählten Fächerverbindung oder in den Erziehungswissenschaften anzufertigen.


Erste Staatsprüfung

Im Rahmen der Ersten Staatsprüfung müssen - je nach den studierten Fächern - mehrere, in erster Linie schriftliche (§26 LPO I), aber auch praktische (§27 LPO I) und / oder mündliche (§28 LPO I) Prüfungen abgelegt werden.


Studienberatung

Wenn Sie Beratungsbedarf haben, dann gibt es an der Universität Regensburg zahlreiche Anlaufstellen, an die Sie sich wenden können und deren Mitarbeiter:innen Ihnen gerne weiterhelfen. Sie müssen lediglich darauf achten, dass Sie sich mit ihren Anliegen auch an die dafür zuständigen Ansprechpartner:innen wenden. Die für Lehramtsstudierende wichtigsten Kontakte haben wir im Folgenden für Sie zusammengefasst:



Leistungspunkte - Gewichtung der einzelnen Teilbereiche

Nun haben Sie einen Überblick über die einzelnen Teilbereiche bekommen, die Sie im Rahmen Ihres Studiums abdecken müssen.

Die Gewichtung dieser Teilbereiche lässt sich am besten an der Anzahl der jeweils für sie veranschlagten Leistungspunkte ersehen.

Leistungspunkte sind Maßeinheiten für den workload, das heißt für die durchschnittliche studentische Arbeitsleistung. Dabei steht ein Leistungspunkt für etwa 25-30 Arbeitsstunden.

Im Rahmen Ihres Studiums müssen Sie insgesamt 210 Leistungspunkte erwerben, also im Durchschnitt 30 pro Semester, wenn man von der Regelstudienzeit von sieben Semestern ausgeht.

Die Verteilung der Leistungspunkte auf die einzelnen Teilbereiche des Studiums stellt sich gemäß §22 LPO I folgendermaßen dar:

Zu beachten sind darüber hinaus die Vorgaben der jeweils gültigen Prüfungs- und Studienordnung für den universitären Prüfungsteil.


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Regensburger Universitätszentrum für Lehrerbildung (RUL)

LEITUNG:

Prof. Dr. Anita Schilcher

Prof. Dr. Astrid Rank

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