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Russisch für Juristen

Dozentin: Frau Ekaterina Köhler



Russischausbildung für Juristen

im Rahmen des Ostwissenschaftlichen Begleitstudiums

an der Universität Regensburg

In dieser Kursreihe steht an erster Stelle die Vermittlung der russischen Sprache mit einem juristischen Einschlag, ohne Vorkenntnisse vorauszusetzen. Beginnend mit dem kyrillischen Alphabet und der Phonetik wird den Teilnehmern anfangs ein klassischer Sprachkurs mit Themen wie Begrüßung, Smalltalk und Landeskunde geboten. In einem fließenden Übergang werden diese Kenntnisse dann anhand juristischer Texte, wie Gesetze und Gerichtsurteile vertieft, wobei auch das juristische Vokabular und dessen richtige Anwendung betont wird. Parallel werden Fähigkeiten in sowohl mündlicher als auch schriftlicher formeller Kommunikation und der Arbeit mit Verträgen vermittelt. Dies macht das Kursangebot auch für Nichtjuristen sinnvoll, zumal Rechtskenntnisse zwar wünschenswert sind, aber keinesfalls vorausgesetzt werden. Selbstverständlich wird in der gesamten Kursreihe ein erhöhtes Augenmerk auf aktives Sprechen, Hör- und Leseverstehen gelegt.

Die juristische Allgemeinbildung wird durch Grundzüge der russischen Staatsorganisation und des Verfassungsrechts und Einblicke in das Straf- und Zivilrecht gefördert, wobei immer wieder rechtsvergleichend ein Blick nach Deutschland erfolgt. Aktuelle Themen werden nach Möglichkeit flexibel eingebracht.

Obwohl „bei Null“ begonnen wird, eignet sich das Programm auch für Studierende mit Vorkenntnissen, die ein Interesse am juristischen Fachvokabular und an geschäftlicher Kommunikation haben. Nach den ersten beiden Kursen entspricht das erlernte Sprachniveau in etwa der Stufe A1-A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzzentrums für Sprachen (GER), die Zertifikatsprüfung wird aber nicht angeboten.

Der erfolgreiche Abschluss jedes einzelnen Kurses für sich erfüllt die Voraussetzungen für eine fachsprachliche Ausbildung nach § 24 Abs. 2 JAPO, jedoch wird natürlich empfohlen, die gesamte Kursreihe zu absolvieren. Diese ist auch wesentlicher Bestandteil des „Ostwissenschaftlichen Begleitstudiums“.

Jeder Kurs erstreckt sich über die Vorlesungszeit eines Semesters mit 2 SWS und endet mit einer Abschlussklausur.

Überblick über die einzelnen Kurse

F1a:      

-        Einstieg in die Grammatik (Alphabet und Phonetik, Konjugationen, Deklinationen etc.)

-        Allgemeiner Wortschatz inklusive juristischer Berufsbezeichnungen und         Tätigkeitsfelder

-        Grundregeln förmlicher Gesprächsführung, Begrüßung und Ansprache

-        Staatsorganisationrecht: Grundzüge, Geschichte der Verfassung

-        Grundrechte in der Russischen Föderation

F1b:

-        Weiterführende Grammatik inklusive Präteritum und Futur

-        Vertiefung des allgemeinen Wortschatzes

-        Staatsorganisationsrecht: Vertiefung inkl. der Theorie von Staat und Recht

-        Verfassungsgericht der Russischen Föderation: Rolle, Kompetenzen und Zusammensetzung

F2:

-         Einblicke in das russische Strafrecht

-         Vertiefung der Grammatik

-         Vertiefung der förmlichen mündlichen Kommunikation auch über das Telefon

-         Förmliche schriftliche Kommunikation und Anleitung für geschäftlichen  Briefverkehr

-         Umgang mit amtlichen Dokumenten

-         Grundzüge juristischer Falllösung auf Russisch

F3:

-         Einblicke in das russische Zivilrecht

-         Vertiefung der Grammatik

-         Stilistik

-         Internationalismen

-         Juristisches Schreiben und Erstellen von Schriftsätzen

-         Arbeit mit Verträgen

Allgemeine Informationen:

Die Kurse F1a und F2 finden immer im Wintersemester statt.

F1b und F3 grundsätzlich im Sommersemester, teilweise hier auch F1a.

Weitere Informationen und Anmeldemöglichkeit (unter dem Tab "Lehrbeauftragte"):

https://www.uni-regensburg.de/rechtswissenschaft/oeffentliches-recht/manssen/lehre/index.html


  1. Fakultät für Rechtswissenschaft
  2. Öffentliches Recht