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Empfehlungsschreiben und Gutachten

Professor Heese unterstützt gerne Studierende, die im Rahmen der Bewerbung um Stipendien und Auslandsaufenthalte ein Empfehlungsschreiben bzw. ein Fachgutachten eines deutschen Hochschullehrers in deutscher oder englischer Sprache benötigen. Beachten Sie allerdings die nachstehenden Voraussetzungen und das notwendige Prozedere.

1. Voraussetzungen

Sie müssen

  • an der hiesigen Fakultät eingeschrieben sein,
  • Professor Heese persönlich aus seinen Lehrveranstaltungen bekannt sein und
  • überdurchschnittliche Leistungen (Abitur und Studienleistungen) vorweisen können.

Auf dieser Grundlage findet zwingend ein persönliches Gespräch in der Sprechstunde statt. Eine Begutachtung nur auf der Grundlage eingereichter Unterlagen kommt nicht in Betracht.  

2. Prozedere

Unter den genannten Voraussetzungen sind eine kurze Beschreibung des Vorhabens, ein Motivationsschreiben für das Vorhaben und die o.g. Leistungsnachweise vorab per E-Mail an den Lehrstuhl zu senden. Nach positiver Vorprüfung findet sodann das persönliche Gespräch im Rahmen der Sprechstunde statt.

3. Frist

Organisieren Sie Ihre Anfrage zeitlich so, dass zwischen der Einreichung der Unterlagen zur Vorprüfung und der Abgabefrist für das Empfehlungsschreiben mindestens ein Monat Zeit bleibt. Kurzfristige Anfragen haben nur in begründeten Ausnahmefällen Erfolg.


  1. Fakultät für Rechtswissenschaft
  2. Bürgerliches Recht

 

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