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Deutscher Arbeitsgerichtsverband

Der Deutsche Arbeitsgerichtsverband e. V. fördert die Vermittlung und Kommunikation über Arbeitsrecht und Arbeitsgerichtsbarkeit u.a. durch die Durchführung von Ortstagungen. Als Forum der Begegnung zwischen haupt- und ehrenamtlichen Richtern, Unternehmens- und Verbandsjuristen sowie Fachanwälten und Wissenschaftlern soll die Ortstagung Theorie und Praxis des Arbeitsrechts in einem lebendigen Gedanken- und Erfahrungsaustausch verbinden und ein persönliches Kennenlernen der Mitglieder erleichtern.


4. Ortstagung des Deutschen Arbeitsgerichtsverbands

Mitarbeiterkontrolle in der digitalen Arbeitswelt:
Schützt das neue Datenschutzrecht vor gläsernen Belegschaften?

Flyer

Präsentation Opritescu

Seite der Deutschen Arbeitsgerichtsverbandes zur Ortstagung

Deutschland ist auf dem Weg in eine digitale Ökonomie. „Industrie 4.0“ heißt das Schlagwort, das den tiefgreifenden Wandel in Produktion und Dienstleistung auf den Punkt bringt. Andere sprechen gar von einer vierten industriellen Revolution. Und das mit Recht: Denn während es in der 1. Revolution um die Mechanisierung, in der 2. um die Industrialisierung und in der 3. um Automatisierung ging, heißt jetzt das Paradigma: „Digitalisierung“. Dieser Trend hat auch das Personalwesen erfasst und zu weitreichenden Änderungen im Umgang mit den Beschäftigtendaten geführt – nicht nur im Bewerbungsverfahren, sondern auch bei der Entscheidung über Beförderungen, der Bewertung der Arbeitsqualität von Mitarbeitern und bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen.

Parallel zum Datenwachstum verbessern sich die algorithmischen Verfahren und Strategien der Datenanalyse. Screening und Big Data sind überall im Personalwesen auf dem Vormarsch.

Damit ergibt sich ein Spannungsverhältnis zwischen Vor- und Nachteilen: Während die Digitalisierung die Entscheidungsfindung für Arbeitgeber bei diversen Personalfragen erleichtert, besteht andererseits die Gefahr, dass „gläserne Belegschaften“ entstehen. Kann das neue Datenschutzrecht mit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) der Europäischen Union den Weg in die digitale Ökonomie ebnen und gleichzeitig die Persönlichkeitsrechte von Arbeitnehmern schützen?

Dieser Frage widmete sich der Deutsche Arbeitsgerichtsverband auf seiner vierten Regensburger Ortstagung am 10.10.2017.

Wie in den Vorjahren zeigte sich auch dieses Mal wieder ein reges Interesse bei den über 100 anwesenden Richtern, Rechtsanwälten, Personalverantwortlichen in den Unternehmen und Behörden mit ihren Betriebs- und Personalräten sowie den Vertretern von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden.

2017 10 10 Ortstagung Darbgv 2

In seiner Einführung zeigte der Präsident des LAG München, Dr. Harald Wanhöfer, das oben genannte Spannungsverhältnis auf, das auch der Arbeitsgerichtsbarkeit einiges Kopfzerbrechen bereitet. Sodann führte Prof. Maschmann mit dem ersten Vortrag in das neue Datenschutzrecht ein. Er verdeutlichte, dass es sich bei der DS-GVO um ein „Verbotsgesetz mit Erlaubnisvorbehalt“ handelt. Einzelne Überwachungs- und Kontrollmethoden für Arbeitgeber würden gemessen an den Erlaubnistatbeständen, die die DS-GVO und das im Mai 2018 in Kraft tretende neue Bundesdatenschutzgesetz enthalten. Herausgestellt wurde auch der Hybridcharakter der DS-GVO, die wegen ihrer zahlreichen Öffnungsklauseln teilweise einer Richtlinie gleicht. Hieraus ergeben sich Umsetzungsprobleme des deutschen Gesetzgebers. Prof. Maschmann zeigte dabei die Regelungsspielräume und Zweifelsfragen auf. Er beendete seinen Vortrag mit der Bemerkung, dass die Diskussion jetzt auf europäischer Ebene geführt werden müsse. Bei ihr habe jedoch der Europäische Gerichtshof und nicht das Bundesverfassungsgericht das letzte Wort.

Anschließend beleuchtete Dr. Christoph Betz, Richter am Arbeitsgericht Regensburg, in seinem Vortrag das Problem der gerichtlichen Verwertung datenschutzwidrig erlangter Beweismittel. Er begann seine Ausführungen mit einer geschichtlichen Betrachtung und zeigte damit die gestiegene Relevanz des Problems ausgehend vom „Lochbohrerfall“ im Jahre 1970 hin zur Verwertbarkeit eines Keyloggerprotokolls im Jahre 2017. Da einfachgesetzliche Regelungen zu dieser Problematik fehlten, sei stets ein Rückgriff auf Art. 103 Abs. 1 GG notwendig. Dr. Betz präsentierte sodann die vom Bundesverfassungsgericht entwickelte Abwägungslehre, wonach im Einzelfall zwischen dem Beweisführungsinteresse und dem Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts abzuwägen sei. Abschließend erörterte er die Fernwirkung von Beweisverboten und die Möglichkeit, Zufallsfunde zu verwerten.

Im Anschluss hieran zeigte Ute Opritescu, LL.M., Justitiarin bei der IG Metall Bayern, die Arbeitnehmerperspektive auf und differenzierte detailliert zwischen verschiedenen Kontrollmöglichkeiten und deren technischen Umsetzungen. Opritescu betonte, dass „Kontrolle nicht gleich Kontrolle“ sei und deshalb die Gewerkschaften die Überwachungsmöglichkeiten, die die neuen Technologien böten, auch nicht generell ablehnten. Entscheidend seien angesichts der persönlichkeitsrechtlichen Relevanz aller Maßnahmen zur Mitarbeiterüberwachung konstruktive Lösungen, bei denen vor allem der datenschutzrechtliche Grundsatz der Datensparsamkeit beachtet werden müsse.

Schließlich zeigte Artur Nowak, Verbandsjurist bei der Regensburger Geschäftsstelle des Verbands der Bayerischen Metall- und Elektroindustrie die Position der Wirtschaft bei der Digitalisierung der Arbeitswelt auf. Er vertrat die Ansicht, dass die Digitalisierung für die deutschen Unternehmen auch eine Frage der Wettbewerbsfähigkeit gegenüber ausländischer Konkurrenz sei. Hierbei stellte Nowak klar, dass nicht nur der persönlichkeitsrechtliche Datenschutz von Relevanz sei, sondern auch das Thema Datensicherheit diskutiert werden müsse. Nowak begrüßte die Aufgeschlossenheit seiner Vorrednerin hinsichtlich konstruktiver Methoden, mahnte jedoch an, dass mit Beschäftigtendaten effizient umzugehen sei. Die sich aus den gesteigerten Datenvolumina ergebenden Möglichkeiten sollten unbedingt genutzt werden.

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vlnr: Prof. Dr. Frank Maschmann, Dr. Christoph Betz, Dr. Harald Wanhöfer, Ute Opritescu, LL.M. und Artur Nowak

Anschließend entspann sich unter Leitung von Präsident Dr. Wanhöfer eine lebhafte Aussprache zwischen den Referenten, in die auch die Zuhörer eingebunden waren, die engagiert Fragen stellten. Wanhöfers Fazit: Wir stehen am Anfang der Debatte. Sie muss mit allen Betroffenen geführt werden. Die Regensburger Ortstagung bot hierfür wieder ein exzellentes Forum.


Landestagung Bayern am 29. September 2016

Landestagung Bayern in Regensburg - Arbeit 4.0: Mitbestimmung und Mitarbeiterkontrolle in der digitalen Arbeitswelt

Plakatentwurf Final2

Der Deutsche Arbeitsgerichtsverband e.V. lädt seine Mitglieder und die interessierte Öffentlichkeit ganz herzlich zur Landestagung Bayern am 29. September in Regensburg ein.

Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Seite des DArbGV.

Links:


Dritte Ortstagung am 29. September 2015

Arbeit 4.0: Anywhere – Anytime                                                                      Wie gestaltet sich der rechtliche Rahmen für die digitale Arbeitswelt der Zukunft?

Auswirkungen und Entwicklungen der Digitalisierung der Arbeitswelt sind momentan hochaktuelle und äußerst kontrovers geführte Fragestellungen. Über eines besteht jedoch Einigkeit: wir befinden uns längst auf dem Weg in eine digitalisierte Arbeitswelt. „Big Data“, „Crowdsourcing“, „Collaboration“ und „Cloud-Computing gehören bereits jetzt zu einem festen Bestandteil einer neuen Arbeitswelt. Digitalisierung ermöglicht es, theoretisch zu jeder Tageszeit („anytime“) und von jedem Ort („anywhere“) aus zu arbeiten.

Das eröffnet einerseits Freiheiten: Familie und Beruf können besser miteinander in Einklang gebracht werden („Work-Life-Balance“). Auch die „Lebensphasenorientierte Arbeitszeitgestaltung“ liegt stark im Trend: In der sogenannten „Rushhour des Lebens“ ermöglicht Digitalisierung flexible und autonome Entscheidungen darüber, wo und wann man arbeiten will. Ständige Erreichbarkeit kann andererseits aber auch ein Fluch sein. Ständige Erreichbarkeit bedeutet Stress und belastet die Psyche.

Mobilität und Flexibilität auf der einen Seite – Ständige Erreichbarkeit und Stress auf der anderen Seite. Wie gelingt der Ausgleich und wie gestaltet sich der rechtliche Rahmen der digitalisierten Arbeitswelt?

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Genau diese Fragen wurden in der 3. Ortstagung des DArbGV am 29.09.2015 in Regensburg diskutiert. Erwartungsgemäß war der große Hörsaal H 24 im Vielberth-Gebäude der Universität Regensburg bis auf den letzten Platz besetzt. In großer Zahl haben Teilnehmer aus unterschiedlichsten Interessengruppen wie zum Beispiel Richterschaft, Anwaltschaft, Personalleiter, Betriebsräte und Gewerkschaftsmitglieder teilgenommen.

Es ist 16 Uhr – die Präsentation beginnt. Zwei große Beamer werfen das Thema an die Wand: „Arbeit 4.0: Anywhere – Anytime. Wie gestaltet sich der rechtliche Rahmen für die digitale Arbeitswelt der Zukunft?“. Der Präsident des LAG München, Herr Dieter Moeller, hieß die Zuhörer zunächst herzlich Willkommen und hielt im Anschluss einen Überblicksvortrag über mögliche Auswirkungen der Digitalisierung. Ausgehend von der These, dass das arbeitgeberseitige Direktionsrecht künftig eine nur noch geringe Rolle spielen wird, würden in Zukunft konventionelle Definitionen wie Arbeitnehmer oder Arbeitgeber in Frage gestellt und müssen neu durchdacht werden. Das Fehlen eines Direktionsrechts habe weiterhin, so Moeller, auch massive Auswirkungen auf die Betriebsverfassung.

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Dieter Moeller, Präsident des LAG München

Im Anschluss referierte Herr Thilo Schmid  von der Continental Automotive GmbH, einem der größten Automobilzulieferer weltweit, über die betriebliche Praxis der digitalisierten Arbeitswelt im Konzern. Der Leiter der Personalberatung der Regensburger Niederlassung sieht länderübergreifende Kommunikation im Konzern als eine der größten Hürden der kommenden Jahre. Neue Innovationstools wie „Contivation“ oder die unternehmenseigene Plattform „ConNext“, auf der sich die Mitarbeiter des Konzerns länderübergreifend in Blogs austauschen, Ideen sammeln und projektbezogen zusammenarbeiten können, seien hierbei ebenso richtungsweisende Neuerungen im Konzern wie die Betriebsvereinbarung „Freiraum“ zur Durchführung der bereits im Konzern gelebten mobilen Arbeit.

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Thilo Schmid, Continental Automotive GmbH

Im Anschluss erläuterte Herr Prof. Dr. Maschmann schwierige und hochaktuelle Rechtsfragen, die sich im Zusammenhang mit der Digitalisierung der Arbeitswelt stellen. Prof. Dr. Maschmann stellte Handlungsbedarf hinsichtlich gesetzlicher Regelungen etwa zu Arbeitsort und Arbeitszeit heraus und erläuterte im Anschluss Besonderheiten, die entstehen, wenn Vorgesetzte nur noch virtuell (gegebenenfalls länderübergreifend) Anweisungen erteilen, die Leitungsmacht selbst also ausschließlich virtuell erfolgt. Hergebrachte Begriffe wie die Betriebszugehörigkeit werden, so Prof. Dr. Maschmann, in Frage gestellt und müssen neu durchdacht werden. Auch stelle sich künftig vermehrt die Frage, wie sich Arbeitszeit definiert, wie die Abgrenzung zur Freizeit vorzunehmen ist und ob diese Abgrenzung auch dann noch gelten kann, wenn der Arbeitnehmer für den Arbeitgeber ständig erreichbar ist.

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Prof. Dr. Frank Maschmann, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht der Universität Regensburg

Anschließend beleuchtete Herr Christian Dietl von der DGB Region Regensburg gewerkschaftliche Handlungsfelder. Einleitend erinnerte er an den 100. Todestag des US-Amerikaners Frederick Winslow Taylor. Die Lehre des „Taylorismus“ befasst sich mit der Rolle der menschlichen Arbeitskraft in maschinell durchgeführten Produktionsprozessen. Digitalisierung mache jedoch, so Dietl, umgekehrt die Anpassung der Produktionsprozesse an die Menschen erforderlich und sei daher von besonderem gewerkschaftlichen Interesse. Dabei stellte er deutlich heraus, dass künftig dem Arbeitsschutz eine besonders herausragende Bedeutung zukommen wird.

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Christian Dietl, DGB Region Regensburg

Herrmann Brandl von der vbw Regensburg (Vereinigung der bayerischen Wirtschaft) beleuchtete die Interessenlagen schließlich aus Arbeitgebersicht. Für ihn mache es die Flexibilisierung der Arbeitszeit erforderlich, sich von zu strikten und starren gesetzlichen Vorgaben zur Arbeitszeit zu entfernen. Die Entscheidung über Dauer und Lage Arbeitszeit sei seiner Meinung nach nicht durch den Staat vorzugeben, sondern müsse dem einzelnen Arbeitnehmer in Absprache mit seinem Arbeitgeber vorbehalten bleiben. Digitalisierung kann nur gelingen, wenn die Autonomie innerhalb der Betriebe gestärkt wird.

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Hermann Brandl, vbw Regensburg

Im zweiten Teil der Veranstaltung bildete sich eine rege Diskussion, an der sich die Zuhörerschaft äußerst interessiert beteiligte und mit großer Begeisterung einbrachte. Die Diskussion erfolgte mitreißend, informativ, sachlich. Es meldeten sich Betriebsräte, Richter und Vertreter der Arbeitgeberseite zu Wort. Kritische Fragen regten zum Nachdenken an. Äußerst kontrovers wurde diskutiert, ob ständige Erreichbarkeit überhaupt wünschenswert sei und ob nicht der Staat die Pflicht habe, einer ständigen Erreichbarkeit der Arbeitnehmer und damit einer möglichen Ausbeutung der Arbeitnehmer entgegenzusteuern. Die Diskussion führte zu einem regen Austausch, der viele innovative Denkansätze und neue Ideen für diese hochaktuelle Fragestellung zutage förderte.

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 Mögen während der Diskussion gegensätzliche Positionen vertreten worden sein, so herrschte zum Schluss doch über einen Punkt Einigkeit: Die Arbeitswelt von morgen wird sich grundlegend ändern und es liegt an uns allen, die Zukunft zu gestalten. Die Ortstagung des DArbGV leistete hierzu einen wichtigen Beitrag und wird sicher in Zukunft wieder das Thema aufgreifen.

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Von links nach rechts: Prof. Dr. Maschmann; Hermann Brandl, vbw Regensburg; Dieter Moeller, Präsident des LAG München; Christian Dietl, DGB Region Regensburg; Thilo Schmid, Continental Automotive GmbH

Programm

16:00

Begrüßung

Dieter Moeller                                                                                 Präsident des LAG München

16:15

Digitale Arbeitswelt: ein aktueller Praxisbericht

Thilo Schmid
Continental Automotive GmbH

16:45

Digitale Arbeitswelt: der arbeitsrechtliche Rahmen

Prof. Dr. Frank Maschmann
Universität Regensburg

17:15

Co-Referate

Christian Dietl
DGB Region Regensburg

Hermann Brandl
vbw Regensburg

17:45

Diskussion

Moderation: Dieter Moeller
Präsident des LAG München

19:00

Kleiner Empfang
im Foyer des Hörsaals

20:00 Ende


Zweite Ortstagung am 23. September 2014

Am 23. September 2014 fand die Ortstagung des Deutschen Arbeitsgerichtsverbands in der Universität Regensburg statt.

Am 3. Juli 2014 hat der Deutsche Bundestag mit großer Mehrheit die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns beschlossen, der für grundsätzlich alle Beschäftigten ab Anfang 2015 gelten soll. Zahlreiche Fragen bleiben umstritten: Ist der mit der staatlichen Lohnfestsetzung verbundene Eingriff in Tarif- und Privatautonomie erlaubt? Ist die Herausnahme von Praktikanten, Jugendlichen ohne Ausbildung und Langzeitarbeitslosen zulässig? Wie wird der 8,50 €-Stundenlohn bei einem Monatslohn ermittelt? Was erwartet Arbeitgeber, die sich nicht an den Mindestlohn halten? Welche Umgehungsmöglichkeiten bestehen? Wie wird der
Gesetzgeber darauf reagieren?

Nach den Überblicksvorträgen der Regensburger Professoren Dr. Alexander Graser, LLM (Harvard), und Dr. Frank Maschmann nahmen die Sozialpartner in Co-Referaten zum Thema Stellung. Anschließend wurden die oben erwähnten Rechtsfragen mit den Zuhörern diskutiert.

Es luden ein

Dieter Moeller
Präsident des LAG München

und

Prof. Dr. Frank Maschmann
Ordinarius für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht an der Universität Regensburg.

 Download der Präsentationen

Programm

16:00  Begrüßung
             Dieter Moeller
             Präsident des LAG München

16:15  Verfassungsrechtliche Fragen
             Prof. Dr. Alexander Graser
             Universität Regensburg

16:45  Arbeitsrechtliche Fragen
             Prof. Dr. Frank Maschmann
             Universität Regensburg

17:15  Co-Referate
             Martin Bauer
             DGB Rechtsschutz

17:45  Diskussion
             Moderation: Dieter Moeller
             Präsident des LAG München

19:00  Kleiner Empfang
             im Foyer des Hörsaals

20:00  Ende


Erste Ortstagung am 28. November 2013

Am 28. November 2013 fand die Ortstagung des Deutschen Arbeitsgerichtsverbands in der Universität Regensburg statt.

Harter Wettbewerb und Innovationsdruck zwingen die Unternehmen immer häufiger, auf Fremdpersonal zurückzugreifen: Freie Mitarbeit, Leiharbeit, Industriedienstleistungen, Werkvertrag sind weit verbreitet. Doch nicht jeder Einsatz ist erlaubt. Leiharbeit ist nur vorübergehend zulässig, mit Werkverträgen dürfen die strengen AÜG-Regeln nicht umgangen werden. Wo aber beginnt der Missbrauch? Welche Möglichkeiten haben die Betriebsräte? Wie kann der Arbeitgeber notwendigen Drittpersonaleinsatz durchsetzen?

Zu diesem brisanten und aktuellen Thema werden nach einem Überblicksvortrag von Prof. Maschmann Co-Referate der vor Ort mit den Problemen vertrauten Verbandsjuristen den Stellenwert des Drittpersonaleinsatzes in den Unternehmen und seine Handhabung beleuchten. Anschließend sollen die neuen Rechtsfragen mit den Zuhörern diskutiert werden.

Es luden ein

Dieter Moeller,
Präsident des LAG München

und

Prof. Dr. Frank Maschmann,
Ordinarius für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht an der Universität Regensburg.

Download der Präsentationen

Programm

17:00  Begrüßung
            Dieter Moeller
            Präsident des LAG München 

17:15  Drittpersonaleinsatz im Unternehmen: aktuelle Probleme und Tendenzen
            Prof. Dr. Frank Maschmann
            Universität Regensburg 

17:45  Co-Referate zum Thema
            Christian Dietl
            DGB Regensburg 

            RA Hermann Brandl
            vbw Regensburg

18:15  Diskussion
            Moderation: Dieter Moeller
            Präsident des LAG München

19:00  Kleiner Empfang
            im Foyer des Hörsaals 

20:00  Ende



  1. Fakultät für Rechtswissenschaft
  2. Bürgerliches Recht

Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht

Prof. Dr.
Frank Maschmann
 
Deutscher Arbeitsgerichtsverband e.V.