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Zahnmedizin


Studienbeginn vor dem 01.10.2021

ZAHNMEDIZIN nach der Approbationsordnung für Zahnärzte – Studienbeginn vor dem 01.10.2021

Die zahnmedizinische Ausbildung erfolgt für alle, die das Studium vor dem 01.10.2021 aufgenommen haben, gemäß der Approbationsordnung für Zahnärzte vom 26.01.1955, zuletzt geändert am 30.09.2020.

Das Studium gliedert sich in einen vorklinischen und einen klinischen Teil von je fünf Semestern. Nach einer Mindeststudienzeit von zwei Semestern kann die naturwissenschaftliche Vorprüfung (Vorphysikum), nach drei weiteren Semestern die zahnärztliche Vorprüfung (Physikum) abgelegt werden. Der klinische Teil des Studiums umfasst mindestens fünf Semester und wird mit der zahnärztlichen Prüfung (Staatsexamen) abgeschlossen.


Studienbeginn ab 01.10.2021

ZAHNMEDIZIN nach der Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen – Studienbeginn ab 01.10.2021

Die zahnmedizinische Ausbildung gemäß der Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen vom 08.07.2019, zuletzt geändert am 22.09.2021 erfolgt für alle, die das Studium ab 01.10.2021 beginnen.

Die zahnärztliche Ausbildung umfasst

  • ein Studium der Zahnmedizin von 5.000 Stunden mit einer Dauer von 5 Jahren,
  • eine Ausbildung in erster Hilfe,
  • einen Pflegedienst von einem Monat,
  • eine Famulatur von vier Wochen und
  • die Zahnärztliche Prüfung.

Die Zahnärztliche Prüfung besteht aus

  • dem Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung nach einer Mindeststudienzeit von 4 Semestern,

  • dem Zweiten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung nach zwei weiteren Semestern und

  • dem Dritten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung nach vier weiteren Semestern.

Die Regelstudienzeit beträgt fünf Jahre und sechs Monate.


Übergangsregelungen

Studierende, die bis zum 10.02.2025 nicht für die zahnärztliche Vorprüfung zugelassen sind und die naturwissenschaftliche Vorprüfung nicht bestanden haben, führen das Studium nach den Vorschriften der neuen Verordnung fort.

Studierende, die die naturwissenschaftliche Vorprüfung bestanden haben und bis zum 10.02.2025 nicht für die zahnärztliche Vorprüfung zugelassen sind, führen das Studium nach den Vorschriften der neuen Verordnung fort.

Studierende, die die zahnärztliche Vorprüfung erfolgreich abgelegt haben und bis zum 30.03.2028 nicht für die zahnärztliche Prüfung zugelassen sind, führen das Studium nach den Vorschriften der neuen Verordnung fort.



  1. UNIVERSITÄT

Studium Zahnmedizin


UR- Universität Regensburg
Fakultät für Medizin

am Universitätsklinikum
Franz-Josef-Strauß-Allee 11
93053 Regensburg