Praktikerkreis Personal und Arbeitsrecht
Das neue (Erwerbs-)Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV
Das Anfrageverfahren wurde zum 1.4.2022 weitgehend novelliert. Falsche Statusentscheidungen sind folgenreich: es droht Nachverbeitragung und womöglich Strafbarkeit wegen § 266a StGB.
- Überblick über die wesentlichen Änderungen incl. Rechtsschutz
- Neue Mitteilungspflichten für Arbeitgeber nach der Rechtsprechung des BSG und durch den Gesetzgeber bei Änderung der tatsächlichen Verhältnisse
- Tipps zum zielgerichteten Einsatz von § 7a SGB IV, insbesondere beim kurzfristigen Einsatz beruflicher Experten
- Querverbindungen zum Arbeitsrecht und zum Strafrecht – Folgen einer unterlassenen Statusklärung
Referent: Dr. Christian Zieglmeier (Präsident des Sozialgerichts Landshut)
Die Teilnahme ist kostenlos.
Alle Interessierten sind herzlich eingeladen.
Weitere Informationen und ein Anmeldeformular entnehmen Sie bitte dem Flyer oder unserer Webseite.
Für Fachanwälte kann eine Teilnahmebescheinigung nach § 15 FAO gegen eine Gebühr von 40 Euro ausgestellt werden. Die Mitarbeiter der Universität Regensburg können sich kostenlos die Teilnahme am Vortrag bestätigen lassen.
Veranstaltungsort
Universität Regensburg, Rechts- und Wirtschaftsw. Hörsaalgebäude,
OG1, Hörsaal H 13
ggf. digital, bitte beachten Sie die Infos auf unserer Webseite
Informationen/Kontakt
Universität Regensburg
Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht/Prof. Dr. Frank Maschmann
Gisela Schober
Telefon: 0941 943-2647
E-Mail: lehrstuhl.maschmann@ur.de