Zu Hauptinhalt springen

Anreise mit Familie

Das Welcome Center ist der direkte Kontakt für internationale Gastwissenschaftler:innen schon vor der Anreise, um Kinderbetreuung und Schule für Ihre Kinder zu organisieren. In enger Koordination mit dem Familienservice der UR versuchen wir Ihnen bei dieser Anliegen zu helfen.

Kontaktieren Sie uns unter info.welcome-center@ur.de so früh wie möglich.


Visum für Familienmitglieder (Nicht-EU Bürger:innen)

Wenn Sie Ihre Familie (Ehepartner:in und Kinder) nach Deutschland mitbringen möchten, muss auch für diese Familienmitglieder ein Visum bei der Deutschen Botschaft beantragt werden. Für die erforderlichen Unterlagen und mehr Informationen, wenden Sie sich bitte an die deutsche Botschaft in Ihrem Heimatland. Ihren Angehörigen wird dann nach der Einreise ein Aufenthaltstitel zum Zweck des Familiennachzugs erteilt.

Umfassende Informationen zu Ehegattennachzug


Kinderbetreuung: Kinder 0-3

Für die Kinderbetreuung für Kinder von 0-3 Jahren gibt es zwei Optionen: Kinderkrippen/Kindertagesstätten und Tagesmütter/Tagesväter.

Kinderkrippe/Kindertagesstätte

Was:

  • Kinderkrippen/Kindertagesstätten sind für Kinder unter 3 Jahren.
  • Sie sind privat (z.B. kann auch die Kirche Träger sein) oder staatlich geführt.
  • Der Schwerpunkt liegt hier auf der sozialen Entwicklung unter der Leitung ausgebildeter Pädagog:innen.
  • Aufgrund der sehr hohen Nachfrage, ist es wichtig, sich so bald wie möglich (6 Monate im Voraus) für einen Platz zu bewerben.
  • Halb- oder Ganztagsbetreuung möglich.

Gebühren: 

  • Die Gebühren variieren je nach Einkommen der Eltern und Betreuungsbedarf. (i.d.R. ca 300 Euro/monatlich)

Informationen zu den Gebühren für die Kindertageseinrichtungen

Überblick der verschiedenen Einrichtungen


Tagesmütter/Tagesväter

Was:

  • Tagesmütter/Tagesväter stellen eine gute Alternative dar.
  • Die Kinderbetreuung findet bei der Tagesmutter/beim Tagesvater statt.
  • Halb- und Ganztagsbetreuung möglich.

Gebühren:

  • Die Höhe des Kostenbeitrags richtet sich nach der Anzahl der gebuchten Betreuungsstunden.

Anlaufstelle: Amt für Tagesbetreuung von Kindern


Kinderbetreuung: Kinder 3-6

Kinder zwischen 3-6 Jahren können einen Kindergarten besuchen, bevor sie in die Grundschule kommen.

Kindergarten (KiGa)

Was:

  • Kindergärten beschäftigen sehr gut ausgebildete Pädagog:innen.
  • Aufgrund der sehr hohen Nachfrage, ist es wichtig, sich so bald wie möglich (6 Monate im Voraus) für einen Platz zu bewerben.

Wann:

  • Halb- oder Ganztagsbetreuung.

Gebühren:

  • Die Höhe des Kostenbeitrags richtet sich nach der Anzahl der gebuchten Betreuungsstunden (i.d.R. ca 200 Euro/monatlich).

Informationen zu den Gebühren für die Kindertageseinrichtungen 


Schule: Kinder 6-11

Ab einem Alter von sechs Jahren besuchen die Kinder die Schule. Die deutschen Schulen bieten sehr guten Unterricht und sind kostenlos.

In Deutschland besteht eine Schulpflicht, das bedeutet für Ihr Kind, dass es bei einem Aufenthalt ab drei Monaten eine Schule besuchen muss.

Grundschule

Was:

Die Grundschule mit den Klassen 1 bis 4 ist die erste Stufe des deutschen Schulsystems. Für Kinder, die nur wenig oder noch kein Deutsch sprechen, sind an einigen Grundschulen „Deutschklassen“ eingerichtet, in denen der Schwerpunkt auf dem Erlernen der deutschen Sprache liegt, um dann – sobald die Deutschkenntnisse dafür ausreichen – in den normalen Unterricht zu wechseln.

Wer:

Die Zuweisung erfolgt durch das Schulamt abhängig von Ihrem Wohnort. Das Welcome Center kann Sie an bei der Kontaktaufnahme unterstützen.

Wann:

Das Schuljahr startet in Bayern Mitte September und dauert bis Ende Juli. Für mehr Informationen zu den Schulferien und Feiertagen finden Sie hier.

Schultag:

Der Unterricht findet regulär von 8.00 – 11.30 oder bis 13.00 Uhr statt. Berufstätige Eltern, die mittags nicht zu Hause sind, können die sog. Nachmittagsbetreuung“ oder „Hausaufgabenhilfe“ in Anspruch nehmen, die bis ca. 14.00 Uhr oder auch 16.00 Uhr dauert. Hierfür ist eine frühzeitige Anmeldung notwendig, da die Plätze begrenzt sind. Die sog. Deutschklassen dauern i.d.R. bis 16.00 Uhr.


Schule: Kinder 11 und älter

Sekundarschulen

Ab der 5. Klasse stehen dann drei weitere Schultypen zur Verfügung: die Mittelschule, Realschule und Gymnasium, je nach Leistung und Begabung. Dazu kommen Deutschklassen für Kinder, die die deutsche Sprache noch nicht beherrschen.

Bitte schreiben Sie an das Welcome Center unter info.welcome-center@ur.de und schildern Sie die individuelle Situation und die Bedürfnisse Ihres Kindes. Wir können Ihnen dann gerne Ihre Möglichkeiten in Regensburg erläutern und Sie weiter unterstützen.


Internationale Privatschule: Swiss International School

Eine Alternative zum deutschsprachigen Schulunterricht bietet die in Regensburg ansässige private Swiss International School mit Kindergarten, Grundschule und Gymnasium.

  • Unterricht auf Deutsch und Englisch
  • Aufnahmegebühr und monatliche Gebühr
  • Bei Interesse melden Sie Ihr Kind bitte selbständig und frühzeitig an

Informieren Sie sich direkt auf der Seite der Swiss International School


Bayern Schulkalender und Feiertage

In Bayern startet das Schuljahr Mitte September und dauert bis Ende Juli.

Ferien sind jedes Jahr innerhalb der folgenden Zeiträume:

1 Woche Ende Oktober/ Anfang November

2 Wochen Ende Dezember

1 Woche im Februar

2 Wochen im April

2 Wochen im Juni

6 Wochen im August und Anfang September

Aktuelle Daten und weitere Details


UR Familien-Service

Der Familien-Service der Universität Regensburg bietet viele Angebote für Familien, z. B. Kinderkrippe und Kindergarten in nächster Nähe, Ferienbetreuung, Vermittlung von Babysittern.

Angebote der UR für das Personal in Forschung und Lehre


Kindergeld und Elterngeld

Kindergeld

Staatsangehörige der EU, der EWR- Staaten, der Schweiz und Staatsangehörige von Nicht- EU-Ländern können Kindergeld beziehen, wenn die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind. Der Antrag auf Kindergeld wird bei der zuständigen Familienkasse gestellt.

Informationen rund um die Familie auf dem Familienportal des Bundes

Aktuelle Informationen zu Kindergeld, Kinderzuschlag und Kinderbonus


Elterngeld

Wenn ein Elternteil wegen der Betreuung eins Neugeborenen beruflich pausiert, kann er zur Kompensierung seines Gehalts das sogenannte Elterngeld beziehen. Dessen Höhe hängt vom vorherigen Nettoeinkommen ab. Das Elterngeld beantragen Sie beim Zentrum Bayern Familie und Soziales.

Detaillierte Informationen:

Das Zentrum Bayern Familie und Soziales: Landesbehörde für soziale Leistungen

Elterngeld Onlineantrag


Weitere nützliche Links


  1. UR International Office

An der UR Lehren und Forschen

                 

zurück zur Übersicht                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            

Grafik: Welcome Center

                                         ⇒ Deutschkurse

⇒ News & Events

⇒ Kontakt