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Lehre

Hinweise für Studieninteressierte

Hinweise für Studieninteressierte

Das Sonderpädagogikstudium umfasst 120 Leistungspunkte (LP), die in zwei Fachrichtungen studiert werden. Bei der Einschreibung müssen Sie sowohl Ihre erste Fachrichtung (90 LP) als auch Ihre zweite Fachrichtung (30 LP) festlegen. Sie haben die Möglichkeit „Pädagogik im sonderpädagogischen Schwerpunkt Lernen“ (90 LP) mit „Pädagogik bei Verhaltensstörungen“ (30 LP) oder „Pädagogik bei geistiger Behinderung“ (30 LP) zu kombinieren. Ein Wechsel der Fachrichtungen ist nur als Studiengangswechsel möglich und Sie sollten daher ihre Fachrichtung mit Bedacht wählen.

Bewerbung:

Die Studiengänge sind zulassungsbeschränkt. Bitte bewerben Sie sich über das Bewerbungsportal der Universität Regensburg. Die Zulassung erfolgt in mehreren Kohorten, bis alle Plätze auch besetzt sind. Das bedeutet, auch wenn Sie nicht in der ersten Auswahl waren, können Sie in einer zweiten Auswahl zu einem späteren Zeitpunkt im Oktober noch einen Studienplatz erhalten.


Später in der Berufspraxis kann die/der Sonderpädagog:in theoretisch in allen Förderschwerpunkten vom Kindergarten bis zur Berufsschule arbeiten.

Generell sollte man die Fachdidaktiken belegen, in welchem man persönlich auch gute Leistungen vorweisen kann, da man in diesen Fächern neben didaktischen Inhalten auch fachlich geprüft wird.


Vor der Aufnahme des Studiums sollte das vierwöchige Orientierungspraktikum absolviert werden. Nähere Informationen bietet Ihnen hier der Reiter „Praktikum“.
Informationen zum Hochschulzugang, Bewerbung, Einschreibung einschließlich Fristen und Terminen finden Sie bei der Studierendenkanzlei.
Bei allgemeinen Fragen zum Studium, zu Studiengängen, Kombinationsmöglichkeiten, Studienwahl und -wechsel etc. berät die Zentrale Studienberatung.
Das Regensburger Universitätszentrum für Lehrerbildung informiert Sie zu lehramtsspezifischen Fragen auch in Bezug auf Sonderpädagogik.

Informationen zum Hochschulzugang, Bewerbung, Einschreibung einschließlich Fristen und Terminen finden Sie bei der Studierendenkanzlei.

Bei allgemeinen Fragen zum Studium, zu Studiengängen, Kombinationsmöglichkeiten, Studienwahl und -wechsel etc. berät die Zentrale Studienberatung .

Das Regensburger Universitätszentrum für Lehrerbildung informiert Sie zu lehramtsspezifischen Fragen auch in Bezug auf Sonderpädagogik.

Videos


Hinweise für Erstsemester

Es freut uns, dass Sie sich für das Studium entschieden haben!

Informationen zum Studium der Pädagogik im sonderpädagogischen Schwerpunkt Lernen und zum Aufbau des Studiums finden Sie hier:

Download Powerpoint für die Einführungsveranstaltung


Hinweise für Studierende

Den detaillierten Studienaufbau zu L90 und L30 können Sie den Studienverlaufsplänen entnehmen.

Das Modulhandbuch enthält zusätzliche Informationen zu den Inhalten der Lehrveranstaltungen sowie zu Prüfungen.

Hier finden Sie die Studienverlaufspläne weiterer sonderpädagogischer Fachrichtungen:

Pädagogik bei geistiger Behinderung G90 und G30 

- Pädagogik bei Verhaltensstörungen V90 und 
   Pädagogik bei Verhaltensstörungen V30


Hinweise zum Erweiterungsstudium der sonderpädagogischen Qualifikation

Die Studierenden aller Lehramtsstudiengänge können nach § 92 (1) LPO I in Verbindung mit § 101 LPO I eine sonderpädagogische Fachrichtung als Erweiterung zusätzlich studieren. Studierende wählen hier eine sonderpädagogische Fachrichtung aus. Die Studierenden des Lehramts für Sonderpädagogik wählen eine Fachrichtung, die nicht schon verpflichtender Teil des Studiums des Lehramts für Sonderpädagogik ist.

Im Rahmen des Erweiterungsstudiums gibt die LPO keine verpflichtenden Studienleistungen vor. Der Nachweis eines zweiwöchigen Blockpraktikums ist Zulassungsvoraussetzung zur Ersten Staatsprüfung. In der ersten Staatsprüfung wird das Erweiterungsstudium in Orientierung an das Qualifizierungsstudium (30 LP) der jeweiligen Fachrichtung abgeprüft.
Ab dem Wintersemester 2022/23 kann man sich voraussichtlich für das Studium des Erweiterungsfachs ‚sonderpädagogische Qualifikation‘ einschreiben.


Hinweise für Studiengangswechsler

Die Studiengänge Sonderpädagogik basieren auf der LPOI und werden Semester für Semester ab Wintersemester 2021/22 aufgebaut. Eine Einschreibung in ein höheres Fachsemester ist nicht möglich. Wenn Sie bereits in Regensburg im Lehramt studieren können sie sich gerne für die Fachrichtungen der Sonderpädagogik bewerben. Hier beginnen Sie für das neu gewählte Fach im ersten Semester. Ihre nach LPOI erworbenen Leistungen in den anderen Fächern behalten sie. Für eine individuelle Beratung zum Studiengangswechsel wenden Sie sich an die Zentrale Studienberatung.

Weitere Informations- und Beratungsmöglichkeiten

Weitere Informations- und Beratungsmöglichkeiten

Informationen zum Hochschulzugang, zur Bewerbung, Einschreibung einschließlich Fristen und Terminen finden Sie bei der Studierendenkanzlei.

Studentische Ansprechpersonen finden Sie bei der Fachschaft Lehramt.


Allgemeine Fragen zum Studium, zu Studiengängen, Kombinationsmöglichkeiten, Studienwahl und -wechsel etc. beantwortet Ihnen die zentrale Studienberatung: https://www.uni-regensburg.de/studium/zentrale-studienberatung/beratung/allgemeine-studienberatung/

Bei fachspezifischen Fragen wenden Sie sich an die Fachstudienberatung für Pädagogik im sonderpädagogischen Schwerpunkt Lernenfachstudienberatung_lernen@uni-regensburg.de


Anerkennung von Modulen

Bei einem Studiengangwechsel können nur ganze Module für den Studiengang L90 und L30 anerkannt werden, welche an einem anderen Ort in einem sonderpädagogischen Studiengang mit derselben Fachrichtung erworben wurden.

Bei einem Wechsel von den anderen Studienorten in Würzburg und München werden die Module entsprechend der Fachsemester anerkannt, da alle Studiengänge auf der LPO I aufbauen.


Hinweise zum Staatsexamen im FSL Lernen

Die erste Staatsprüfung für das Lehramt (sogenanntes Staatsexamen) wird vom Staat und vom Bayerischen Ministerium für Unterricht und Kultus organisiert und an den Universitäten durchgeführt (LPO §7). Dementsprechend sind auch bei der Anmeldung zum ersten Staatsexamen beide Parteien involviert. Die Anmeldung in Regensburg erfolgt in der Prüfungsverwaltung.

Die Themen für die Prüfungen des ersten Staatsexamens in der Sonderpädagogik werden von den drei Lehrstühlen zum sonderpädagogischen Schwerpunkt Lernen in München, Regensburg und Würzburg erstellt und beim Kultusministerium eingereicht. Dieses wählt dann die jeweiligen Themen für die kommende Prüfung aus einem Pool an früher eingereichten und neu eingereichten Themen aus.


Die Prüfung in L90 erfolgt handschriftlich als Aufsatz in den Fächern Didaktik oder Pädagogik sowie psychologische oder soziologische Grundlagen der Förderdiagnostik (LPO §26; §97). Für L30 erfolgt die Prüfung handschriftlich als Aufsatz in den Fächern Didaktik oder Pädagogik (LPO §26; §106). Pro Prüfung bekommen sie zwei Themen zur Auswahl gestellt und bearbeiten ein Thema davon innerhalb von vier Stunden.
 

Vorbereitung:

Zur Vorbereitung der Themen aus Regensburg werden die OER Materialien und Videos des Lehrstuhls empfohlen. Zur Vorbereitung auf Themen aus München und Würzburg wird empfohlen, die einführenden Werke der Kolleg:innen zu lesen. 

Alte Themen als Hinweis zur Fragestellung:

Herbst 2022 Lernbehindertenpädagogik:
•    Didaktik:
1.    Die empirische Forschung zeigt, dass lehrergelenkte Methoden der systematischen und intensiven Förderung im Falle von Lernschwierigkeiten Erfolg versprechen. Wember empfiehlt in diesem Zusammenhang den „direkten Unterricht“ als Strategietraining für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen. Nehmen Sie zu dieser Empfehlung Stellung! Erörtern Sie darüber hinaus, ob der „direkte Unterricht“ auch dem Anspruch an die Inklusion Stand halten kann!
2.    Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunk Lernen sehen sich vom Übergang von der Schule in den Beruf mit besonderen Herausforderungen konfrontiert. Erläutern Sie, inwiefern das Fach „Berufs- und Lebensorientierung“ den Übergang in eine berufliche Ausbildung oder eine berufsvorbereitende Einrichtung unterstützt! Stellen Sie ausgewählte Maßnahmen und Konzepte des Berufswahlprozesses im schulischen Kontext dar!
•    Pädagogik:
1.     Das Sonderpädagogische Förderzentrum nimmt im inklusiven Schulsystem Bayerns eine zentrale Rolle für Schülerinnen und Schüler mit Unterstützungsbedarf im Schwerpunkt Lernen ein. Stellen Sie anhand ausgewählter Organisationsformen des SFZs präventive Funktionen dar! Erörtern Sie in einem zweiten Schritt, welche Schwierigkeiten sich in Bezug auf die Prävention bei der betroffenen Schülerschaft ergeben können!
2.    Im aktuellen Bildungsbericht für Deutschland ist im Blick auf das Berichtsjahr 2018 zu lesen: „Die Bildungserfolge der Kinder stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit der sozioökonomischen Situation der Familie“ (DIPF 2020). Erläutern Sie, was damit ausgesagt ist und erörtern Sie weitere soziale Gefährdungslagen, in denen viele Kinder aufwachsen müssen! Entwickeln Sie in einem zweiten Schritt pädagogische Maßnahmen, die geeignet sind, sozial benachteiligten Kindern in der Schule Resonanzerleben zu ermöglichen!
•    Psychologie:
1.    Traumatische Erfahrungen können den schulischen Lernprozess enorm erschweren. Erläutern Sie die Entstehung und die unterschiedlichen typischen Ausprägungen von Traumata! Skizzieren Sie sonderpädagogische Zugänge zu traumatisierten Schülerinnen und Schülern!
2.    Fehlende oder unzureichende Metakognition erschwert die Lernsituation von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf im Förderschwerpunkt Lernen. Stellen Sie zunächst die begrifflichen Grundlagen von Metakognition dar und gehen Sie auf die Besonderheiten im Förderschwerpunkt Lernen ein! Zeigen Sie verschiedene Möglichkeiten einer Intervention auf! Skizzieren Sie anhand eines Fallbeispiels die konkrete Gestaltung der Förderung im Förderschwerpunkt Lernen!

Herbst 2022 Lernbehindertenpädagogik Qualifizierung:
Didaktik:
1.    „Offener Unterricht ist ein Unterrichtskonzept, das eine Vielzahl pädagogischer Möglichkeiten auch in sonderpädagogischen Aufgabenfeldern enthält“ (Birgit Werner, 2020). Nehmen Sie mit Bezug auf passende Literatur Stellung! Zeigen Sie unter besonderer Berücksichtigung von Schülerinnen und Schülern mit Migrations- und Fluchthintergrund auf, welche Chancen und Grenzen im offenen Unterricht – nicht nur im Fach Deutsch – liegen können!
2.    Die Lebensweltorientierung ist ein zentrales didaktisches Prinzip im Förderschwerpunkt Lernen. Begründen Sie die Notwendigkeit dieses Prinzips und zeigen Sie auf, was dies für die Auswahl der Bildungsinhalte bedeutet! Stellen Sie anschließend von einem unterrichtspraktischen Beispiel die konkrete Umsetzung dar!




Lernbehindertenpädagogik einschließlich inklusiver Pädagogik

Universität Regensburg Sedanstraße 1
93055 Regensburg
 

Ansicht Institutsgebäude


Pädagogik bei geistiger Behinderung

Pädagogik bei Verhaltensstörungen