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Studium


Informationen für Studieninteressierte

Wir freuen uns über Ihr Interesse an einem Sonderpädagogikstudium! Hier finden Sie Informationen und Links, die Sie bei Ihrer Studienwahl unterstützen.

Hier finden Sie einen Vortrag und Folien mit Informationen zum Fach und Wissenswertem zum Studium (Regensburger Hochschultag 2022).



LA Sonderpädagogik

Die Universität Regensburg bietet seit dem Wintersemester 2021/22 sonderpädagogische Lehramtsstudiengänge an. Das Sonderpädagogikstudium umfasst 120 Leistungspunkte (LP), die in zwei Fachrichtungen studiert werden. Eine Fachrichtung im Umfang von 90 LP, die zweite Fachrichtung im Umfang von 30 LP. In Regensburg werden folgende Fachrichtungen angeboten: 

  • Pädagogik im sonderpädagogischen Schwerpunkt Lernen
  • Pädagogik bei Verhaltensstörungen
  • Pädagogik bei geistiger Behinderung

Die Kombinationsmöglichkeiten der sonderpädagogischen Fachrichtungen regelt die Lehramtsprüfungsordnung (LPO I, §90). An der UR kann Pädagogik bei geistiger Behinderung in Kombination mit Pädagogik bei Verhaltensstörungen oder Pädagogik im sonderpädagogischen Schwerpunkt Lernen studiert werden.

Informationen zum Hochschulzugang, Bewerbung, Einschreibung einschließlich Fristen und Terminen finden Sie bei der Studierendenkanzlei.

Bei allgemeinen Fragen zum Studium, zu Studiengängen, Kombinationsmöglichkeiten, Studienwahl und -wechsel etc. berät die zentrale Studienberatung. Das Regensburger Universitätszentrum für Lehrerbildung (RUL) informiert zu lehramtsspezifischen Fragen. Hier finden Sie Image-Filme zu den verschiedenen Lehrämtern.

Wenn Sie sich mit der Frage beschäftigen, ob dieses Lehramtsstudium zu Ihnen passt, empfehlen wir Ihnen diese Eignungstests. Das Kultusministerium veröffentlicht Prognosen zum Lehrkräftebedarf in Bayern und informiert zum LA Sonderpädagogik. Studentische Ansprechpersonen finden Sie bei der Fachschaft Lehramt.

Laut Lehramtsprüfungsordnung (LPO I §93) sind im vertieften Studium (90 LP) folgende Praktika zu absolvieren. Sie werden teilweise durch korrespondierende Seminare begleitet:

  • Betriebspraktikum
  • Orientierungspraktikum
  • Pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum
  • Sonderpädagogisches Praktikum
  • Studienbegleitendes sonderpädagogisches Praktikum
  • Zusätzliches studienbegleitendes Praktikum

Im Qualifizierungsstudium (30 LP) ist ebenfalls ein sonderpädagogisches Blockpraktikum zu absolvieren (LPO I § 102).

Weiterführende Informationen zu den Praktika finden Sie auf den Seiten des Praktikumsamtes.

Einen schematischen Aufbau des Studiums finden Sie hier. Die Regelstudienzeit beträgt neun Semester.

Pädagogik bei geistiger Behinderung

Das Studium vermittelt die inhaltlichen Anforderungen der LPO I, integriert forschungsorientierte und berufsfeldbezogene Lehrveranstaltungen in der Kombination mit Schulpraktika. Die Studierenden sind nach erfolgreichem Abschluss des Studiums in der Lage, methoden-, fach- und anwendungskompetent mit sonderpädagogischen Anforderungen und Fragestellungen umzugehen. Sie verfügen über Fachwissen und Fähigkeiten hinsichtlich der Anwendung und Umsetzung in konkreten pädagogischen Situationen einschließlich unterrichtspraktische Handlungskompetenz. Sie entwickeln eine tragfähige pädagogische Haltung und ein wertgeleitetes Menschenbild.

Studierende des Studiengangs Pädagogik bei geistiger Behinderung erwerben vielfältige Kompetenzen. U.a.

  • erkennen sie die Bedeutung von Theorien und Fragestellungen für die Arbeit mit Menschen mit geistiger Behinderung
  • beschreiben sie sensibel und präzise die Belange dieses Personenkreises
  • setzen sie sich mit dem Phänomen schwere geistige Behinderung im Konext Bildung, Erziehung und Förderung auseinander
  • begründen sie den Bildungsauftrag vor dem Hintergrund der Schülerschaft
  • reflektieren sie ethische Fragestellungen
  • erlernen sie das Verfassen von sonderpädagogischen Gutachten und setzen sich mit dem Thema Etikettierung auseinader
  • planen sie diagnosegeleitete Förderansätze
  • identifizieren sie wissenschaftliche Fragestellungen und beantworten diese
  • u.v.a.m.

Auch wenn es keine Zulassungsvoraussetzung ist, empfehlen wir im Vorfeld praktische Erfahrungen im Umgang mit Menschen mit (geistiger) Behinderung (zum Beispiel in Form von Praktika, FSJ, Bufdi) zu sammeln. Es bieten sich Praktika oder Hospitationen im Schulkontext an. Das Orientierungspraktikum kann vor der Aufnahme des Studiums geleistet werden, spätestens in der ersten vorlesungsfreien Zeit.


Hinweise zum Erweiterungsfach ‚sonderpädagogische Qualifikation‘

Die Studierenden aller Lehramtsstudiengänge können nach § 92 (1) LPO I in Verbindung mit § 101 LPO I eine sonderpädagogische Fachrichtung als Erweiterung zusätzlich studieren.
Studierende wählen hier eine sonderpädagogische Fachrichtung aus. Die Studierenden des Lehramts für Sonderpädagogik wählen eine Fachrichtung, die nicht schon verpflichtender Teil des Studiums des Lehramts für Sonderpädagogik ist.
Im Rahmen des Erweiterungsstudiums gibt die LPO keine verpflichtenden Studienleistungen vor. Der Nachweis eines zweiwöchigen Blockpraktikums ist Zulassungsvoraussetzung zur Ersten Staatsprüfung. In der ersten Staatsprüfung wird das Erweiterungsstudium in Orientierung an das Qualifizierungsstudium (30 LP) der jeweiligen Fachrichtung abgeprüft.


Bei fachspezifischen Fragen, wenden Sie sich bitte an die Fachstudienberatung (Anna Selmayr). Die Prüfung von Studienleistungen zur Anerkennungen ist in der Regel erst nach der Immatrikulation möglich.


Informationen für Studierende

  • Modulbeschreibungen für den Studiengang LA Sonderpädagogik
  • Exemplarischer Studienverlaufsplan Pädagogik bei geistiger Behinderung (G90 und G30)
  • Praktikumsamt für die Lehrämter Grund-/Mittelschule und für das Lehramt Sonderpädagogik
  • Leitfaden für das Praktikum in Pädagogik bei geistiger Behinderung als Qualifizierungsstudium (G30)

Studium im Ausland

Auslandsaufenthalte sind im Lehramt Sonderpädagogik im Rahmen von Schulpraktika oder als Auslandsstudium möglich. Das 7. Fachsemester ist für einen Auslandsaufenthalt am besten geeignet. Das 5. und 6. Fachsemester ist wegen der studienbegleitenden Praktika ungeeignet. Ziele innerhalb Europas sind im Rahmen von ERASMUS+ möglich. Auch Auslandsaufenthalte außerhalb Europas sind möglich.

Für ein Studium im Ausland bewerben Sie sich ein Jahr vorher direkt bei International Office. Zu Beginn des Wintersemesters informiert das International Office über mögliche Wege ins Ausland. Die Termine der Infoveranstaltungen sowie die Bewerbungstermine für die verschiedenen Destinationen finden Sie hier.
Bei Fragen zu Studium und Praktikum im Ausland wenden Sie sich bitte an Katrin Sicklinger.


Zulassungsarbeit

Rechtliche Rahmenbedingungen

In § 29 der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) werden die Vorgaben in Bezug auf die Schriftliche Hausarbeit ("Zulassungsarbeit") beschrieben:

  • Die schriftliche Hausarbeit wird in der vertieft studierten sonderpädagogischen Fachrichtung angefertigt.
  • Die Themenwahl erfolgt spätestens ein Jahr vor der Meldung zur Prüfung, sodass mindestens 6 Monate Bearbeitungszeit zur Verfügung stehen.
  • Die Abgabe findet vor der Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung statt (Termine: 01.02. oder 01.08. d. J., Zeit für Begutachtung beachten).
  • Das Thema wird aus den einschlägigen Studiengebieten gewählt.
  • Jede/r Studierende bearbeiten ein eigenes Thema (die gemeinsame Fertigung der Hausarbeit durch zwei oder mehrere PrüfungsteilnehmerInnen ist nicht möglich).
  • Die Befähigung zum selbstständigen wissenschaftlichen Arbeiten muss erkennbar sein. Hierzu zählt das Kenntlichmachen und Angeben von Stellen der Arbeit, die anderen Werken dem Wortlaut oder dem Sinn nach entnommen sind.
  • Die Hausarbeit ist in deutscher Sprache abzufassen, soweit das Prüfungsamt nicht vorher Abweichendes genehmigt.
  • Am Schluss der Hausarbeit hat die/der PrüfungsteilnehmerIn eine Versicherung zur selbstständigen Anfertigung angeben (siehe § 29 Abs. 6)
  • Über die Ablieferung der Arbeit erhält die/der PrüfungsteilnehmerIn von der/dem PrüferIn eine Bescheinigung, die der Meldung zur Prüfung beizufügen ist. Die Arbeit wird von der prüfungsberechtigten Person beurteilt (Gutachten).
  • Durch eine mit mindestens der Note „ausreichend“ bewertete schriftliche Hausarbeit sind 10 Leistungspunkte nachgewiesen (siehe § 22 Abs. 2).

Erste Schritte

(in Orientierung an der Regelstudienzeit; andernfalls liegen die Zeitangaben entsprechend 1 oder 2 Semester später)

  • ab 6. Fachsemester: Beschäftigung mit den Forschungsschwerpunkten der Betreuenden
  • Ende 6. Fachsemester: zentrale Informationsveranstaltung zur Zulassungsarbeit
  • 7. und 8. Fachsemester: die Lehrveranstaltungen zum Forschenden Lernen (Modul G90-III-M01) können die Themenfindung unterstützen
  • ab 7. Fachsemester: Kontaktaufnahme mit Themenvorschlag
  • Betreuungszusage für einen bestimmten Abgabetermin
  • Machen Sie sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen (LPO, siehe oben) sowie den Anforderungen an schriftliche Ausarbeitungen am Lehrstuhl (u.a. Zitation nach DGPs bzw. APA) vetraut

    Die Modulprüfung G90-I-M02 muss bei Kontaktaufnahme bestanden sein.



  1. Fakultät für Humanwissenschaften
  2. Institut für Bildungswissenschaft

Pädagogik bei geistiger Behinderung

Universität Regensburg Sedanstraße 1
93055 Regensburg
 



Pädagogik bei Lernbehinderung

Pädagogik bei Verhaltensstörungen