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FAQ zum ZGK

Wie und wann kann ich mich zum ZGK anmelden?

Eine Anmeldung ist jederzeit möglich, sofern Sie an der Universität Regensburg oder der OTH Regensburg immatrikuliert sind. Die Anmeldung erfolgt über ein digitales Formular.

Bitte beachten Sie außerdem die Immatrikulationszeiträume (UR) und die Anmeldefristen der einzelnen Lehrveranstaltungen.


UR: Muss ich mich in das ZGK immatrikulieren?

Ja. Sie müssen innerhalb der Rückmelde- und Einschreibetermine über das Campusportal SPUR ein Doppelstudium beantragen.

Einschreibefristen für das SoSe 2023:

  • bis 30.3.2023

Bitte vergessen Sie nicht, Ihren online abgegebenen Antrag herunterzuladen, zu unterschreiben und per Mail an die Studierendenkanzlei zu senden. Ohne diesen letzten Schritt kann Ihre Immatrikulation nicht abgeschlossen werden.


Wie viele Lehrveranstaltungen muss ich belegen?

Das Zusatzstudium umfasst vier Lehrveranstaltungen mit insgesamt mindestens 12 Credit Points. Diese Lehrveranstaltungen verteilen sich auf drei Module

  • Basismodul: 1 Lehrveranstaltung
  • Aufbaumodul: 2 Lehrveranstaltungen
  • Präzisierungsmodul: 1 Lehrveranstaltung

Die Lehrveranstaltungen, die Sie sich für das ZGK anrechnen lassen können, finden Sie immer zu Semesterbeginn im Lehrveranstaltungsplan.

Wichtig ist außerdem, dass Sie mindestens eine Lehrveranstaltung an der jeweils anderen Hochschule absolvieren. Bitte melden Sie sich frühzeitig für die Lehrveranstaltungen der OTH Regensburg an und warten damit nicht bis zu Ihrem letzten Semester.


Wo finde ich die Lehrveranstaltungen des ZGK?

Die Lehrveranstaltungen, die Sie sich für das ZGK anrechnen lassen können, finden Sie vor Semesterbeginn im Lehrveranstaltungsplan und auf SPUR.

Die Anmeldung zu den Lehrveranstaltungen kann je nach Veranstaltung und Hochschulzugehörigkeit varrieren (Lehrveranstaltungen der OTH, UR oder VHB).

Nähere Informationen finden Sie hierzu im Lehrveranstaltungsplan unter jeder Veranstaltung.


Muss ich Veranstaltungen an der anderen Hochschule besuchen?

Ja, um das ZGK abzuschließen, ist dies erforderlich. Sind Sie Studierende*r der UR, müssen Sie mindestens eine Lehrveranstaltung an der OTH absolvieren und vice versa.

Bitte warten Sie mit dem Besuch von OTH-Veranstaltungen nicht bis zu Ihrem letzten Semester.


Wie kann ich mich zu Veranstaltungen der VHB anmelden?

VHB-Lehrveranstaltungen sind lediglich über die Webseite der VHB buchbar. Um sich in die einzelnen Lehrveranstaltungen einzuschreiben, müssen Sie sich einen Account erstellen.

Bitte beachten Sie die Anmeldefristen der VHB-Veranstaltungen.


Wie kann ich mir eine VHB-Veranstaltung anrechnen lassen?

Nach erfolgreicher Absolvierung einer VHB-Lehrveranstaltung erhalten Sie von der Seminarleitung eine Bestätigung. Als OTH-Studierende:r reichen Sie diese bitte beim Zertifikatsantrag ein. Studierende der UR können die Bestätigung auch zuvor an zgk@ur.de senden. Die Note wird anschließend in FlexNow verbucht.


Kann man LV aus dem Auslandssemester anrechnen?

Eine Anrechnung von Seminaren und Vorlesungen, die Sie während Ihres Auslandssemester absolviert haben, ist möglich, wenn die Kurse eine hohe Themenbezogenheit zu den im ZGK behandelten Inhalten aufweisen. Dies wird individuell geprüft.

Bitte wenden Sie sich rechtzeitig vor Ihrem Auslandssemester an zgk@ur.de bzw. zgk@oth-regensburg.de. Sollten Sie bereits in der Vergangenheit eine thematisch passende Lehrveranstaltung im Ausland besucht haben, können Sie sich diese unter Umständen auch anrechnen lassen. Zur Prüfung kontaktieren Sie bitte auch die jeweiligen Verantwortlichen unter oben genannten E-Mail-Adressen.


Kann ich bereits absolvierte LV für das ZGK anrechnen?

Dies ist grundsätzlich nach individueller Prüfung möglich. Wenn Sie in Ihrem Hauptstudium bereits eine Lehveranstaltung erbracht haben, die entweder auf dem Lehrveranstaltungsplan des ZGK steht oder einen thematisch den Gender Studies zugeordnet werden kann, empfehlen wir Ihnen sich an die ZGK-Studienkoordination Ihrer Hochschule zu wenden:

  • UR: zgk@ur.de
  • OTH: zgk@oth-regensburg.de

Muss ich mich für Prüfungen anmelden?

Ob und wie Sie sich zur jeweiligen Prüfungsleistung anmelden müssen, erfahren Sie während des Semesters von Ihren Dozierenden. Bitte erfragen Sie das jeweilige Prozedere. UR-Studierende melden sich generell zu allen Prüfungsleistungen, die an der UR und der OTH erbracht werden, über FlexNow an.

Wenn Sie einen Kurs an der anderen Hochschule belegen, müssen Sie sich nicht zusätzlich über ein System, wie FlexNow, anmelden. Bitte geben Sie Ihrer Lehrperson Bescheid, dass Sie den Leistungsnachweis absolvieren möchten und senden den digitalen Laufzettel rechtzeitig an den oder die Lehrende.


Wofür benötige ich einen Laufzettel?

UR-Studierende können sich ab dem Wintersemester 22/23 zu allen Prüfungen der Universität und der OTH über FlexNow anmelden. OTH-Leistungsnachweise aus vergangenen Semestern dokumentieren Sie bitte über den Laufzettel. Diesen senden Sie vorausgefüllt an die Lehrperson, die die Note einträgt und den Laufzettel digital unterschreibt. Sobald Sie ihn zurück erhalten, können Sie den ausgefüllten Laufzettel digital an zgk@ur.de senden. Anschließend wird die Leistung in FlexNow eingetragen.

OTH-Studierende verwenden pro besuchter Veranstaltung einen neuen Laufzettel zur Dokumentation der absolvierten Leistung. Sie benötigen die unterschrieben und ausgefüllten Laufzettel, um nach Beendigung des Zusatzstudiums das Zertifikat online zu beantragen.


In einer LV gibt es keine Note, ist das problematisch?

Nein, das ist kein Problem. Das Abschlusszertifikat des ZGK ist unbenotet. Es listet jedoch die besuchten Lehrveranstaltungen mit der jeweiligen Note oder dem Hinweis "bestanden" (bei unbenoteten Veranstaltungen) auf.


Regelstudienzeit: Was passiert nach zwei Semestern?

Das ZGK weist eine Regelstudienzeit von zwei Semestern auf. Danach haben Sie zwei weitere Semester Zeit, die übrigen Leistungen zu erbringen. Danach gilt das ZGK erstmals als nicht bestanden und Sie können in weiteren zwei Semestern die restlichen Leistungen absolvieren. Erst nach sechs Semestern gilt das ZGK als endültig nicht bestanden.

Sie haben also genügend Zeit das Zusatzstudium zu absolvieren. Sollten Sie dennoch Bedenken bezüglich der Studienzeit haben, wenden Sie sich bitte frühzeitig an zgk@ur.de. 


Wie kann ich das Zertifikat beantragen?

UR-Studierende können das Zertifikat über die UR-Homepage des ZGK online beantragen. Laden Sie dazu einen FlexNow-Ausdruck, ggf. unterschriebene Laufzettel und ggf. den Leistungsnachweis einer VHB-Veranstaltung hoch.

Das Zertifikat kann von OTH-Studierenden auf der OTH-Homepage des ZGK beantragt werden, sobald alle Leistungen mit Nachweis (Laufzettel) erbracht wurden. Reichen Sie bei der Beantragung bitte alle unterschriebenen Laufzettel, sowie ggf. einen Notenausdruck (QIS) ein.

Ausgestellt werden die Zertifikate mehrmals pro Semester und anschließend per Post versandt. Achten Sie daher bitte auf die richtige Adresse. Die Fristen für die Abgabe der Unterlagen sind wie folgt:

  • 1. Januar
  • 1. März
  • 1. Mai
  • 1. Juli
  • 1. September
  • 1. November

Kann ich das ZGK auch in einem Semester absolvieren?

Ja, das ist möglich. Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Anmeldezeiträume zu den einzelnen Lehrveranstaltungen und bedenken Sie, dass Sie auch eine Veranstaltung an der jeweils anderen Hochschule absolvieren müssen.


An wen kann ich mich mit weiteren Fragen wenden?

Wenn Sie weitere Fragen haben oder eine Studienberatung wünschen, können Sie sich an die Koordinatorinnen des ZGK wenden:



  1. Universität Regensburg
  2. Koordinationsstelle Chancengleichheit

Gender Studies an der UR

Universität Regensburg

D-93040

Informationen für OTH-Studierende

Kontakt

Carina Ehrnsperger

Büro: PT 3.3.33

Tel.: 0941-943-3405

E-Mail: zgk@ur.de