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Masterarbeit

Master Biologie (M.Sc.) Studienbeginn bis WS 17/18
Masterarbeit

Die Masterarbeit muss vor Beginn im Prüfunssekretariat angemeldet werden (siehe unten)!!!

Die Masterarbeit wird in einem Fachgebiet in einem vom Studierenden belegten Schwerpunkt- oder Wahlmodul angefertigt. Sie ist eine Prüfungsarbeit, die die wissenschaftliche Ausbildung abschließt, und soll zeigen, dass der Kandidat in der Lage ist, ein Problem aus einem Gebiet der Biologie nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten und seine Ergebnisse in angemessener Weise sachlich einwandfrei und verständlich darzulegen.

Anmeldung

Voraussetzung für die Anmeldung zur Masterarbeit sind insgesamt 80 Leistungspunkte (LP)! Darunter die erfolgreich abgeschlossenen drei Schwerpunkt- bzw. Wahlmodule inklusive der Modulabschlussprüfungen (= 72 LP) plus mindestens 8 LP aus dem Qualifikationsmodul. Die restlichen LP aus dem Qualifikationsmodul können noch während der Masterarbeit absolviert werden.

Hinweis: In Flexnow werden die LP nur von komplett abgeschlossenen Modulen angezeigt. Dies bedeutet, auch wenn in Flexnow weniger als 80 LP angezeigt werden, ist die Zugangsvoraussetzung erfüllt wenn mind. 80 LP, inklusive der LP noch nicht abgeschlossener Module, erreicht werden.

Zur Anmeldung das Formular "Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit Biologie" ausfüllen, und vor Beginn der Arbeit im Prüfungssekretariat der Biologie abgeben.

Der Beginn der Masterarbeit kann auf dem Antrag nicht zurück datiert werden. Das Datum des Antrags gilt als frühester Beginn.

Dauer

der Masterarbeit

Die Zeit von der Themenstellung (Registrierung) bis zur Ablieferung der Masterarbeit darf sechs Monate nicht unterschreiten und neun Monate nicht überschreiten. Auf begründeten Antrag des Aufgabenstellers (= Betreuer) kann die Bearbeitungszeit ausnahmsweise um bis zu drei Monate (auf zwölf Monate) verlängert werden (formloses Schreiben mit Unterschrift des Betreuers an das Prüfungssekretariat der Biologie). Siehe auch Prüfungsfristen!

!!! Achtung: Wird die Masterarbeit erst im folgenden Semester abgegeben, muss für dieses Semester noch der Semesterbeitrag bezahlt werden. Es gibt keine Karenzzeit! Z.B. Abgabe am 1. Oktober bzw.1. April bedeutet, dass für das WS bzw. SS bezahlt werden muss. Eine Rückerstattung ist nicht möglich. Der anteilige Studentenwerksbeitrag kann evtl. in Ausnahmefällen zurück erstattet werden. Bei Fragen zu den Semesterbeiträgen wenden Sie sich bitte direkt an die Studentenkanzlei.

Betreuung

Die Arbeit wird von einem Betreuer (=Erstgutachter) betreut, und einem Zweitgutachter zusätzlich begutachtet. Der Betreuer (Erstgutachter) und der Zweitgutachter müssen Hochschullehrer (Professor oder PD) sein, und mind. einer davon der Fakultät für Biologie und Vorklinische Medizin angehören. Bei einer fächerübergreifenden Masterarbeit kann der Prüfungsausschuss auf Antrag des Betreuers einen Hochschullehrer aus einer anderen Fakultät als Zweitgutachter bestellen.

Externe Masterarbeiten

Die Masterarbeit kann in Ausnahmefällen mit Zustimmung des Prüfungsausschusses außerhalb der Fakultät Biologie und Vorklinische Medizin (z.B. am Klinikum Regensburg) ausgeführt werden, sofern sie dort unter Anleitung eines Hochschullehrers (Professor oder PD) durchgeführt wird. Der anleitende Hochschullehrer ist in diesem Fall Zweitgutachter. Erstgutachter muss ein Hochschullehrer der Fakultät für Biologie und Vorklinische Medizin sein. Er muss vor Ausgabe des Themas schriftlich sein Einverständnis erklären, die Betreuung zu übernehmen (durch Unterschrift auf dem Antrag auf Zulassung; s.u.).

Die Wahl des Erstgutachters obliegt dem Studierenden und kann mit dem anleitenden Hochschullehrer (Zweitgutachter) besprochen werden. Dabei ist zu beachten, dass die Masterarbeit in einem Fachgebiet in einem vom Studierenden belegten Schwerpunkt- oder Wahlmodul angefertigt werden muss. Bei Unklarheiten bitte die Wahl des Erstgutachters mit dem jeweiligen Modulverantwortlichen besprechen. 

Zur Anmeldung der externen Masterarbeit muss zusätzlich zum Formular "Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit Biologie" das Formular "Antrag auf Zulassung einer externen Masterarbeit Biologie" ausgefüllt werden, und vor Beginn der Arbeit im Prüfungssekretariat der Biologie abgegeben werden.

Bewertung

Die Masterarbeit wird vom Betreuer als Erstgutachter und von einem Zweitgutachter (Professor oder PD der Fakultät für Biologie und Vorklinische Medizin) bewertet. Bei einer fächerübergreifenden Masterarbeit kann der Prüfungsausschuss auf Antrag des Betreuers einen Hochschullehrer aus einer anderen Fakultät als Zweitgutachter bestellen. Bei einer externen Masterarbeit ist der anleitende (externe) Hochschullehrer der Zweitgutachter.

Anfertigung

/Abgabe

Die Masterarbeit kann in deutscher und englischer Sprache vorgelegt werden und muss sowohl eine deutsche als auch eine englische Zusammenfassung enthalten.

In die Arbeit ist eine Erklärung mit folgendem Wortlaut einzubinden: "Ich habe die Arbeit selbständig verfasst, keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt und bisher keiner anderen Prüfungsbehörde vorgelegt. Unterschrift"

Sie ist in gebundener Form in dreifacher Ausfertigung fristgemäß im Prüfungssekretariat der Biologie abzugeben. Das Prüfungssekretariat leitet die Arbeit zur Korrektur an die Gutachter weiter.

Für die Abgabe der Masterarbeit haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • persönliche Abgabe im Prüfungssekretariat während der Öffnungszeiten
  • Übersendung per Post (entscheidend ist dann der Poststempel), evtl. Versand per Einschreiben (somit haben auch Sie einen Nachweis über den fristgerechten Versand)
  • Einwurf in den Fristenbriefkasten vor dem Verwaltungsgebäude der Universität
  • Ein Einwurf in den Briefkasten vor dem Prüfungsamt Biologie ist NICHT zulässig.

Prüfungsfristen

Das Masterstudium soll in der Regel zum Ende des vierten Fachsemesters durch den Nachweis der 120 LP abgeschlossen sein. Kann ein Studierender am Ende des sechsten Semesters die 120 LP nicht vorweisen, gilt die Masterprüfung als erstmals abgelegt und nicht bestanden.

Kann die Prüfungsfrist nicht eingehalten werden, muss eine Verlängerung der Frist im Prüfungssekretariat beantragt werden. Dies gilt auch wenn der Abgabetermin der Masterarbeit die Prüfungsfrist überschreitet (siehe Formular Anmeldung zur Masterarbeit).


Master Biologie

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