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Dreh- und Fotogenehmigung für die Universitätsbibliothek Regensburg

Film- und Fotoaufnahmen an der Universität Regensburg sind grundsätzlich genehmigungspflichtig (Hausordnung der Universität Regensburg, § 8).


Bitte senden Sie das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular rechtzeitig vor dem gewünschten Aufnahmetermin an die Universitätsbibliothek Regensburg (Fax: 0941 943-1646 oder als PDF an ub.sekretariat@ur.de).
Nach Prüfung Ihres Antrags durch die Universitätsbibliothek erhalten Sie die förmliche Genehmigung.


Bitte beachten Sie:

Aufnahmen an der Universität (außerhalb der Universitätsbibliothek) bedürfen einer Genehmigung durch die Universität Regensburg, Referat II/2 – Kommunikation (Kontaktdaten).


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