Informationen zum Verfall von Erholungsurlaub | 11.01.2024 |
Der Freistaat Bayern hat sich mit ver.di, dbb beamtenbund und tarifunion auf landesbezirklicher Ebene darauf verständigt, im Rahmen einer außertariflichen Maßnahme ab 01.11.2023 auf die Einarbeitung der 40,0 Stunden übersteigenden Arbeitszeit zu verzichten.
Das bedeutet, dass Vollzeitbeschäftigte an der UR ab 1. November eine wöchentliche Arbeitszeit von 40,0 Stunden erbringen müssen - nicht mehr von 40 Stunden und 6 Minuten wie bisher.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Rundschreiben des Kanzlers:
Aufgrund der bevorstehenden Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst der Länder informiert die Dienststelle über Ihre Rechte und Pflichten als Arbeitnehmer*innen im Falle eines Arbeitskampfes sowie über die Auswirkungen einer Beteiligung am Arbeitskampf auf Ihr Beschäftigungsverhältnis. Bitte lesen Sie dazu das folgende Dokument "Rundschreiben zur Tarifrunde 2023".
Die Universitätsleitung hat beschlossen, dass die Universität wie in den vergangenen Jahren über Weihnachten und den Jahreswechsel 2023/24 geschlossen wird. Die Schließung umfasst in diesem Jahr insgesamt den Zeitraum vom 25. Dezember 2023 bis einschließlich 1. Januar 2024. Wir bitten Sie, Urlaub (drei Arbeitstage) einzuplanen oder – soweit möglich – die flexiblen Möglichkeiten des Arbeitszeitausgleichs entsprechend der Dienstvereinbarung zur gleitenden Arbeitszeit in Anspruch zu nehmen.
Arbeitszeitguthaben dürfen gemäß Ziffer 4.2 der Dienstvereinbarung zum Stichtag 31.01.2024 die 40-Stunden-Grenze nicht überschreiten. Der Abbau von Arbeitszeitguthaben auf 40 Stunden kann also auch wie in diesem Jahr über die Jahresschließung hinaus erfolgen. Arbeitszeitguthaben, welche die 40-Stunden-Grenze überschreiten, können über den 31.01.2024 hinaus nicht gutgeschrieben werden.
Außerdem dürfen am Stichtag 31.01.2024 keine Arbeitszeitrückstände mehr bestehen, das bedeutet das Gleitzeitkonto muss mindestens auf Null stehen.
Wir bitten Sie, dies bei Ihren Planungen rechtzeitig zu bedenken und mit Ihren Vorgesetzten abzusprechen.
Auch wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie alle sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nicht in die Gleitzeitregelungen einbezogen sind, sind grundsätzlich verpflichtet, die auf die Schließtage entfallende Arbeitszeit entweder einzuarbeiten oder durch Urlaub abzugelten. Wir bitten, dies in Absprache mit den jeweiligen Vorgesetzten zu klären.
Alle Lesesäle der Universitätsbibliothek bleiben während der Winterschließung (24. Dezember 2023 bis 1. Januar 2024) geschlossen.
Öffnungszeiten der Lesesäle vom 02.01.2024 bis einschließlich 07.01.2024
Allgemeiner Lesesaal | Mo – Fr 08.00 – 20.00 Uhr (statt 22 Uhr) Sa wegen Feiertag geschlossen |
Recht 1 / Wirtschaft | Mo – Fr 08.00 – 22.00 Uhr Sa wegen Feiertag geschlossen So 08.00 – 22.00 Uhr |
Recht 2 | Mo – Fr 08.00 – 20.00 Uhr Sa wegen Feiertag geschlossen So 10:00 – 16.00 Uhr |
Philosophicum 1 und 2 | Mo – Fr 08.00 – 20.00 Uhr Sa wegen Feiertag geschlossen So 10.00 bis 16.00 Uhr |
Chemie/Pharmazie | Mo – Fr 08.00 – 16.00 Uhr Sa wegen Feiertag geschlossen |
Biologie /Vorklinik, Physik, | Mo – Fr 08.00 – 16.00 Uhr |
Medizin | Mo – Fr 08.00 – 20.00 Uhr Sa wegen Feiertag geschlossen So 10.00 bis 16.00 Uhr |
Die Bestände aller Lesesäle können über die Schließzeit nach Hause ausgeliehen werden.
→ English version of the job ticket information
Allgemeine Infos zum Jobticket finden Sie auf der Homepage des RVV.
Ab dem 01.01.2024 erhöhen sich die Preise für ein Job-Ticket. Die genauen Preise können Sie der Tarifübersicht entnehmen (Tabelle für Sie relevant: ab 50 - 99 Teilnehmer).
Das LfF beteiligt sich an keiner Rabattaktion bezüglich des 49-Euro-Tickets. Über die Universität Regensburg besteht lediglich die Möglichkeit, das RVV Job-Ticket zu beantragen.
Voraussetzung: Einen derzeit gültigen Arbeitsvertrag* mit der Universität Regensburg.
Auszubildende können sich direkt beim RVV über ein kostengünstigeres Ausbildungsticket informieren.
*) Gehaltsabrechnung erfolgt durch das Landesamt für Finanzen, andere Vertragskonstellationen sind für das Job-Ticket nicht zugelassen.
Neubestellungen: Abgabe des Bestellformulars (per E-Mail) spätestens bis zum 10ten des Vormonats (Beispiel: Laufzeitbeginn soll der 01.05. sein, Bestellformular muss bis zum 10.04. der Personalabteilung vorliegen)
Kündigungen: schriftlich (per E-Mail) spätestens bis zum 10ten des Vormonats (Beispiel: Kündigung zum 31.05., Kündigung muss bis zum 10.05. der Personalabteilung vorliegen)
Abgabe des Job-Tickets (nach Kündigung): am vierten Werktag nach Kündigungsende (in der Personalabteilung)
Wenn Sie ein Job-Ticket für 2024 bestellt haben, können Sie es bis einschließlich 11.01.2024 in der Zahlstelle abholen.
Die Zahlstelle finden Sie im Verwaltungsgebäude, Zimmer 1.24.
Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten: Montag - Donnerstag: 08:00 - 11:30 Uhr.
Ab dem 12.01.2024 können Sie das Job-Ticket in der Personalabteilung abholen. Halten Sie hierzu bitte Rücksprache (personalabteilung@ur.de).
Bitte sofort per E-Mail bei der Personalabteilung melden (personalabteilung@ur.de). Wir beantragen ein Ersatz-Ticket beim RVV.
Kosten: ca. 15 Euro
Der RVV stellt ein Ersatz-Ticket aus. Sie werden von uns informiert.
Bitte bringen Sie die Kopie der Anzeige zum RVV mit bzw. schicken diese als Scan bereits an die Personalabteilung mit. Die Kosten für ein Ersatz-Ticket reduzieren sich.
Haben Sie noch Fragen? Dann freuen wir uns, von Ihnen zu hören. Sie erreichen uns unter der E-Mail-Adresse personalabteilung@ur.de.
Ihre Personalabteilung
You can find general information about the Job Ticket on the RVV homepage.
You can find the exact prices in the tariff overview (the table relevant for you is that for “ab 50 - 99 Teilnehmer”).
The Landesamt für Finanzen (state finance office) does not participate in any discount campaign regarding the 49-Euro Ticket. Via the University of Regensburg, you can only apply for the RVV Job Ticket.
Prerequisite: A currently valid employment contract* with the University of Regensburg. Trainees can obtain information about a cheaper training ticket directly from the RVV.
*) Where salary accounting is done by the state finance office, other contract constellations are not eligible for the Job Ticket.
New orders: The order form must be submitted (by e-mail) by the 10th of the previous month at the latest. For example: for a ticket to start on May 1, the order form must be submitted to the HR department by April 10.
Cancellations: This must be done in writing (by e-mail) by the 10th of the previous month at the latest. For example: to end the ticket on May 31, notice of cancellation must be received by the HR by May 10.
Returning the Job Ticket (after cancellation): on the fourth working day after the end of the termination (to the HR department)
If you have ordered a Job Ticket, you can pick it up at the Cashier's Office (Zahlstelle) until mid-January. You can find the Cashier's Office in the administration building, room 1.24. The opening hours are Monday to Thursday, 08:00 - 11:30.
If you pick up your Job Ticket later (after mid-January), please consult with the Human Resources Department (personalabteilung@ur.de).
Please contact the Human Resources Department immediately by email (personalabteilung@ur.de). We will apply for a replacement ticket from the RVV.
Costs: approx. 15 Euro
The RVV will issue a replacement ticket. You will be informed by us.
Please bring the copy of the police report to RVV or send a scan straight to the HR department. The costs for a replacement ticket will be reduced.
Do you have any questions? Then we look forward to hearing from you. You can reach us at the e-mail address personalabteilung@ur.de.
Your Human Resources Department
Die Dienststelle möchte die Beschäftigten der UR über die Abwicklung des gesetzlichen Forderungsübergangs aus Schadensersatzansprüchen von Bediensteten des Freistaates Bayern informieren.
Schreiben des Bayerischen Staatsminisetriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst | 09/2017 |
Die Dienststelle möchte die schwerbehinderten Beschäftigten über die Richtlinien über die Inklusion behinderter Angehöriger des Öffentlichen Dienstes in Bayern informieren:
Bayerische Inklusionsrichtlinien | 06/2019 | |
Barrierefreie PDF-Broschüre und DAISY-Hörbuch zu den Inklusionsrichtlinien | Webseite | 10/2019 |
Um Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen im Internet und im Printbereich zu vermeiden, bittet die Verwaltung um besondere Beachtung des Rundschreibens "Rechtliche Hinweise zur Verwendung von Bilddateien".
Rechtliche Hinweise zur Verwendung von Bilddateien / Vermeidung von Rechtsverletzungen und damit verbundenen Abmahnungen | PDF-Dokument | 04/2015 |
Kanzlerrundschreiben zur Vereinfachung und Vereinheitlichung aller E-Mail-Adressen in der Verwaltung: vorname.nachname@ur.de | 07/2012 | |
Vorgaben für die Absenderkennung im E-Mail-Verkehr | Einrichtung bzw. Änderung Ihrer Signatur in GroupWise | PDF-Dokument | 07/2012 |