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Hochschulzugang

Grundsätzlich wird für ein Studium an einer deutschen Universität die allgemeine oder eine fachgebundene Hochschulreife verlangt.

Eine Fachhochschulreife berechtigt nicht zu einem Studium an der Universität Regensburg.

Internationale Studienbewerber/-innen informieren sich bitte beim International Office, welche Zeugnisse Sie als Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung benötigen.

Für ein Studium in den Fächern Kunsterziehung, Musik und Sport ist zusätzlich das Bestehen einer Eignungsprüfung erforderlich.

Für andere Studiengänge wird das Bestehen eines Eignungsfeststellungsverfahrens in grundständigen (Bachelor) bzw. eines Eignungsverfahrens in weiterführenden Studiengängen (Master) vorausgesetzt. Genauere Informationen darüber finden Sie in der Liste unserer Studiengänge.

Qualifizierten Berufstätigen wird unter bestimmten Voraussetzungen der Hochschulzugang durch Beratungsgespräche bzw. ein Probestudium eröffnet. Genauere Informationen darüber erhalten Sie hier.

Entsprechende Regeln für den Hochschulzugang findet man in der Qualifikationsverordnung in der jeweils derzeit gültigen Fassung.


  1. Studium

Studierendenkanzlei

Universität Regensburg
Studierendenkanzlei
93040 Regensburg

Telefon 0941 943-5500
studierendenkanzlei@ur.de


ERREICHBARKEIT - Telefon:

Mo. bis Fr. 8 bis 12 Uhr sowie Mo. bis Do. 13 bis 16 Uhr

ÖFFNUNGSZEITEN - vor Ort:

Di. bis Do. 9 bis 12 Uhr